Der Vertrag ist besiegelt. Die Schweiz war bei der feierlichen Zeremonie vertreten durch Bundesrat Johann Schneider-Ammann, den Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Auf chinesischer Seite hat Handelsminister Gao Hucheng das 1152 Seiten umfassende Dokument unterzeichnet.
«Dies ist ein historischer Moment für die Beziehungen zwischen der Schweiz und China», sagte Schneider-Amman zu Beginn der Zeremonie. Bedeutungsvoll ist das Abkommen hauptsächlich für die Exportwirtschaft: Sie hofft, dass der Handel mit China noch stärker wächst.
Im Jahr 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,8 Milliarden Franken nach China. 2011 war es gemäss offizieller Statistik sogar noch mehr. Innert einem halben Jahrzehnt haben sich die Ausfuhren der Schweizer Wirtschaft ins Reich der Mitte damit mehr als verdoppelt.
Zusammenarbeit mit Europa verbessern
Das Abkommen markiere einen Fortschritt, weil es einen klaren Rahmen vorgebe, der den wirtschaftlichen Handel fördern werde, so Schneider-Amman weiter. Der Bundesrat betonte auch, das Abkommen werde sich mit der Zeit weiterentwickeln.
Die Ratifizierung des Abkommens werde wahrscheinlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, sagte er. Es dürfte somit im zweiten Halbjahr 2014 in Kraft treten.
Nach Island ist dies das zweite Freihandelsabkommen Chinas mit einem europäischen Land. Ein Abkommen mit Norwegen soll kurz vor der Unterschriftsreife stehen. Auch wenn die Schweiz bevölkerungsmässig kein Schwergewicht sei wie China, so sei sie doch in vielen Wirtschaftsbereichen an der Spitze, sagte Gao. Der Austausch mit der Schweiz werde auch die Zusammenarbeit mit Europa verstärken.
Handel und Investitionsförderung
Der Unterzeichnung vorangegangen waren neun Verhandlungsrunden in zweieinhalb Jahren. In die Wege geleitet wurden die Verhandlungen im Januar 2011, als Schneider-Ammann und der damalige chinesische Handelsminister Chen Deming am WEF in Davos eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten.
Der Vertrag deckt ein breites Spektrum an Themen ab: Neben dem Handel von Industriegütern und landwirtschaftlichen Produkten und damit verbundenen Zöllen regelt das Freihandelsabkommen auch die Verwendung von Herkunftsbezeichnungen, den Schutz geistigen Eigentums sowie nicht-tarifäre Handelshindernisse.
Daneben werden aber auch Themen wie die Investitionsförderung und die Verbesserung der Transparenz bei öffentlichen Submissionen aufgegriffen. Mit dem Freihandelsabkommen sind zudem weitere Vereinbarungen verknüpft. Dazu gehört eine, in der Arbeitsfragen aufgegriffen werden. Sie hat das Ziel, die Arbeitsbedingungen in China zu verbessern.
Wettbewerbsvorteil für Schweizer Firmen
Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Mitteilung schreibt, erhalten Schweizer Unternehmen mit dem Freihandelsabkommen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen aus Ländern, welche keinen solchen Vertrag mit China abgeschlossen haben.
Profitieren dürften insbesondere Milchverarbeiter: Deren Exporte ins Reich der Mitte werden künftig nicht mehr von Zöllen erschwert. Auch andere landwirtschaftliche Güter können zu Vorzugskonditionen nach China verkauft werden.
Auf chinesischer Seite stark vom Freihandelsabkommen profitieren dürften Kleider- und Schuhhersteller. Auf ihre Produkte wird die Schweiz fortan keine Zölle mehr erheben. Auch für andere Industriezweige lässt die Schweiz die Zölle weg oder reduziert diese.
Agrarmarkt noch geschützt
Weiterhin geschützt wird in der Schweiz der Markt für landwirtschaftliche Produkte: Von tieferen Zöllen profitieren werden einzig Produzenten von Agrarprodukten, die in der Schweiz nicht angebaut werden, wie beispielsweise Tropenfrüchte. Vereinfacht wird die Einfuhr von Früchten und Gemüsen auch ausserhalb der jeweiligen Erntesaison in der Schweiz.
Im Gegenzug muss die Schweizer Industrie bei ausgewählten Produkten noch etwas auf Zollreduktionen warten: Teilweise wird China zwar die Zölle für Schweizer Industriewaren sofort nach Inkrafttreten des Abkommens senken oder sogar streichen, bei gewissen Produkten sind aber Übergangsfristen von fünf, zehn und in Einzelfällen gar von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Solche Übergangsfristen gelten für einzelne Produkte der Uhren- und Maschinenindustrie sowie der pharmazeutischen Industrie.
Beim Abkommen handelt es sich um einen bilateralen Vertrag, was für die Schweiz eher ungewöhnlich ist. Die meisten Freihandelsabkommen hat die Schweiz zusammen mit den anderen EFTA-Ländern abgeschlossen.
Die Präambel des Abkommens bezieht sich auf die fundamentalen Werte und Instrumente des internationalen Rechts. Hervorgehoben wird zudem, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie der Umweltschutz miteinander im Gleichgewicht stehen müssen.