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Wirtschaft EU: Belgische Gesetze bevorteilten multinationale Firmen

In Belgien zahlten dutzende Grosskonzerne deutlich weniger Steuern als kleine und mittlere Unternehmen. Diese Bevorteilung geschah zu unrecht. Zu dieser brisanten Erkenntnis kommt die EU-Kommission. Die Firmen müssen jetzt nachzahlen – und zwar 700 Millionen Euro.

Unternehmen sollen im Wettbewerb die gleichen Chancen haben. Diesen Grundsatz der EU verletze Belgien in eklatanter Weise, sagt EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrete Vestager. Das belgische Recht gewähre multinationalen Firmen steuerliche Vorteile. Einfach deshalb, weil es Multis seien.

Die EU-Kommission spricht von 35 Unternehmen, welche davon profitiert haben. Sie mussten deutlich weniger Steuern bezahlen als die anderen Unternehmen, die deswegen im Wettbewerb mit den Multis stark benachteiligt waren.

Welche Multis von diesen Steuervorteilen profitierten, bleibt offen. Gemäss Medienberichten soll etwa der Tabakkonzern British American Tobacco dazu gehören. Die 35 Unternehmen müssen nun Steuern in der Höhe von 700 Millionen nachzahlen.

Dank Lux Leaks genauer hingeschaut

Die Steuerpraktiken der EU-Mitgliedländer sind spätestens seit Herbst 2014 ein grosses Thema. Damals publizierten verschiedene internationale Medien Dokumente, welche belegen sollen, dass vor allem Luxemburg zahlreichen Unternehmen Steuervorteile gewährt. Die Affäre ist unter dem Titel Lux Leaks bekannt geworden. Dank den damals publizierten Dokumenten konnte die Kommission verschiedene neue Untersuchungen starten. Doch auf die belgische Spur sei die Kommission gekommen, einfach weil sie aufmerksam die Zeitung gelesen hätten.

Die belgische Regierung habe schon vor einigen Jahren in verschiedenen Medien eine Kampagne gestartet, um Unternehmen anzulocken. Das habe sie darauf gebracht, dieses belgische Gesetz einmal genauer anzuschauen, sagt Vestager. Doch der Fall Belgiens gehe so oder so über die Lux Leaks Affäre hinaus.

Gesetzgebung in Belgien beanstandet

Denn in den bisher bekannten Fällen ist es jeweils um die Frage gegangen, ob die Steuerverwaltung eines Landes – von Luxemburg zum Beispiel – einem spezifischen Unternehmen wie etwa Fiat Steuervorteile gewährt hat. Es ging dabei immer um individuelle Steuerabsprachen.

Doch der Fall Belgien geht noch weiter. Hier sagt die EU-Kommission, dass belgische Regeln, wie sie von der Regierung und dem Parlament erlassen worden sind, illegal seien. Illegal, weil diese Regeln den Wettbewerb verzerren und damit gegen europäisches Recht verstossen. Dieses Verdikt ist damit auch eine heftige Ohrfeige an die Adresse der belgischen Regierung. Sie hat nun zwei Monate Zeit, um gegen das Urteil Einspruch zu erheben.

srf/lin; fref

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