Die EBA könne die nationalen Behörden damit zwar nicht zu einem einheitlichen Standard zwingen, sagte EBA-Direktorin Isabel Vaillant. Sie hofft aber auf öffentlichen Druck, wenn sich einzelne Staaten widersetzen sollten.
Das müsse aber nicht bedeuten, dass ein Banker, der in einem Land abgelehnt werde, automatisch auch in anderen Ländern keine Lizenz erhalten könne. Das hänge immer vom Einzelfall ab.
Bisher werden solche Informationen nicht zentral gesammelt, sondern nur auf Anfrage von den nationalen Behörden weitergegeben. Nicht selten legt die Behörde eine Wartezeit fest, in der sich die Manager in Führungsaufgaben bewähren müssen.
Die EBA will die Datenbank auf weitere Funktionen in einer Bank ausweiten, etwa auf die interne Revision. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie CRD IV, mit der unter anderem die Eigenkapitalregeln nach Basel III in Europa umgesetzt werden.