Die Schweizer Grossbank UBS gerät erneut ins Visier der US-Steuerbehörde (IRS): Weil sie so genannte Korrespondenzkonten von Wegelin-Kunden betrieben hat, will die IRS jetzt Akteneinsicht.
Die Steuerbehörde will herausfinden, wie das System mit diesen Konten aufgebaut war. Die Bank Wegelin hatte keine eigenen Filialen in den USA und liess die Geschäfte ihrer Kunden daher über UBS-Konten laufen.
Laut dem Gericht haben mindestens zwei weitere Schweizer Banken das UBS-Korrespondenz-Konto benutzt, um Gelder von US-Steuerpflichtigen am Fiskus vorbeizuschleusen.
Keine UBS-Kunden betroffen
Durch die Anordnung des Gerichts seien keine UBS-Kunden und damit keine UBS-Kundendaten betroffen, schreibt die Grossbank in einer Stellungnahme. Ausserdem legt sie Wert darauf, dass «keine Daten aus der Schweiz betroffen» sind.
Dies bestätigt Alfred Mettler, Schweizer Finanzprofessor, der in den USA lehrt, Radio SRF 4 News. Das Korrespondenz-Konto enthalte ja keine Angaben von UBS-Konten. Zudem: «Wenn die UBS nicht kooperieren würde, dann wäre eine Anklage der UBS-Niederlassung in den USA im Raume und eine solche Anklage würde die Existenz in Frage stellen.»
Das US-Gericht verlange Auskünfte über Transaktionen, «welche die Bank Wegelin über ihre öffentlich bekannte Korrespondenzbankbeziehung bei der UBS in den USA ausführte». Damit darf die IRS von der UBS Informationen über alle Kunden fordern, deren Gelder zur geständigen Bank Wegelin flossen.
Wegelin hatte sich Anfang Januar schuldig bekannt, US-Staatsangehörigen geholfen zu haben, Gelder vor dem Fiskus zu verstecken.
Mit dem Einbezug der Korrespondenz-Banken sei eine neue Dimension im Steuerstreit entstanden, so Mettler. Man täte gut daran, sich genau zu überlegen, wass über diese Konti gelaufen sei und ob es allenfalls notwendig ist, in irgendeiner Art zu intervenieren. Das könne Schule machen, warnte Mettler weiter. «Wenn das für die IRS Resultate liefert, dann wird man dies sicher wieder so versuchen.»