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Wirtschaft Gestohlene Kundendaten: IT-Mitarbeiter vor Gericht

Er hat bei der Bank Julius Bär Daten von 2700 deutschen und holländischen Bankkunden gestohlen und verkauft. Nun urteilt das Bundesstrafgericht, ob die vereinbarte Gefängnisstrafe angemessen ist. Der geständigen Täter und die Bundesanwaltschaft hatten vorab eine Übereinkunft getroffen.

Ein ehemaliger IT-Spezialist der Privatbank Julius Bär muss sich am Donnerstag vor dem Bundesstrafgericht wegen Datendiebstahls verantworten. Vorab haben sich die Bundesanwaltschaft und der Angeklagte bereits auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren geeinigt.

Die Hälfte der Gefängnisstrafe soll bedingt ausgesprochen werden. Demnach wäre er im Mai nächsten Jahres wieder auf freiem Fuss, da er seit März in Haft ist. Das Bundesstrafgericht muss nun entscheiden, ob es dem Handel zustimmt oder nicht.

Dritter Datenklau bei Bank Bär

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Bereits für Furore sorgte Rudolf Elmer: Er war Geschäftsleiter der Bär-Filiale auf den Cayman Islands. Bevor ihn die Bank 2002 entliess, leitete er geheime Kundendaten an Steuerbehörden und die Enthüllungsplattform Wikileaks weiter.

Zudem erwarben die Behörden von Nordrhein-Westfalen im Herbst 2010 eine CD mit Steuersünderdaten der Bank Bär.

Neben der teilbedingten Strafe droht dem Mann der Verlust seines Vermögens. Sein gesamtes Guthaben auf dem Bankkonto – 60‘000 Franken, plus 140‘000 Euro in bar sowie Fahrzeuge, Münzen und Uhrensammlungen sollen eingezogen werden. Die Eidgenossenschaft verlangt in einer Ersatzforderung zudem weitere 740‘000 Euro von ihm.

Deutschland zahlte für Steuer-CD

Der wirtschaftliche Nachrichtendienst NDB bezichtigte den Mann mit deutschen Wurzeln, das Bankgeheimnis und das Geschäftsgeheimnis verletzt sowie Geld gewaschen zu haben.

Anders als in der Schweiz ist Datendiebstahl im deutschen Nachbarland kein Rechtsverstoss. Würde er demnach nach seinem Gefängnisaufenthalt wieder in seine Heimat zurückkehren, dürfte es laut Jörg Schieb keine Probleme geben. Schieb arbeitet als Internetexperte beim Fernsehsender ARD.

«Es sei denn, ein Betroffener erstattet Strafanzeige gegen ihn», sagt er. Die Mehrheit finde es richtig, Steuersünder zu überführen – doch ob Behörden dafür Geld zahlen sollten, sei durchaus fraglich.

IT-Mitarbeiter geniessen besonderes Vertrauen

«Auch dürften viele Arbeitgeber gewisse Probleme haben, jemanden wie ihn einzustellen», hält Schieb fest. Denn wer in der IT arbeite, benötige das volle Vertrauen. Gleichwohl könne es einzelne Arbeitgeber geben, die ein solches Verhalten schätzten und belohnen wollten. «Gewiss aber nicht in der Welt der Banken und Versicherungen», sagt er weiter.

Schieb betont: «Der Umgang mit gestohlenen Informationen, die insbesondere von Steuerbehörden gekauft werden, ist auch in Deutschland keineswegs unumstritten».

Die gestohlenen Daten gelangten im Februar 2012 in Form einer CD in die Hände nordrhein-westfälischer Steuerfahnder. Der Angeklagte hat für das Material dem Vernehmen nach eine Geldzahlung erhalten. Über die Höhe bestehen allerdings unterschiedliche Informationen.

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