Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent. Dafür braucht es in den Augen des SGB aber keine Erhöhung des Frauenrentenalters – wie dies der Bundesrat ins Auge fasst. Es genüge, wenn die AHV die ihr zustehenden Gelder erhalte.
Der Bund enthalte dem Altersvorsorgewerk jährlich 3 Milliarden Franken vor, erklärt SGB-Chefökonom, Daniel Lampart. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer flössen nämlich nicht – wie dem Volk «vorgegaukelt» werde – direkt in die AHV, sondern zuerst in die Bundeskasse. Anschliessend dienten die Tabakgelder der Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV von derzeit 19,55 Prozent.
Weitere Löcher
Weitere Verluste entstehen der Altersvorsorge gemäss SGB durch die Unternehmenssteuerreform II. Als Folge würden sich viele Firmenbesitzer AHV-freie Dividenden statt eines regulären Lohnes auszahlen. «So entgehen der AHV 300 bis 400 Millionen Franken pro Jahr», sagte Chefökonom Lampart.
Zu den weiteren Faktoren für den von ihm mit jährlich 3 Milliarden Franken bezifferten Einnahmeausfall für die AHV zählt der SGB die Mehrwertsteuererhöhung von 1999, die nicht voll der Altersvorsorge zu Gute komme.
Als weitere Einnahmequelle für die erste Säule macht der SGB die nationale Erbschaftssteuer aus. Eine Initiative zu deren Einführung, die von den Gewerkschaften unterstützt wird, soll Mitte Februar eingereicht werden.
Mindestlohn gefordert
Neben den Renten stehen laut Rechsteiner im neuen Jahr die Löhne im Fokus des Gewerkschaftsbundes. Es gehe nicht an, dass 140'000 Beschäftigte mit Lehrabschluss weniger als 4000 Franken im Monat verdienten.
Dieser, laut Rechsteiner, «skandalöse» Zustand will der SGB mit seiner Mindestlohninitiative beheben, die im Frühjahr vom Parlament behandelt wird. Die Initiative will einen Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat gesetzlich verankern.
Die Mindestlohninitiative sei die «schlagende Antwort auf die Lohnexzesse bei den hohen und höchsten Einkommen in den letzten Jahren», ist Rechsteiner überzeugt.