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Wirtschaft Handy-Akku: Für Aviatik grundsätzlich ein Gefahrengut

Wegen möglicherweise explodierenden Akkus hat Samsung sein Galaxy Note 7 vom Markt genommen. Doch Lithium-Ionen-Akkus werden nicht nur in Smartphones verbaut. Wie problematisch ist dies im Flugverkehr?

Wer dieser Tage in ein Flugzeug steigen will, muss damit rechnen, dass er sein Handy bereits am Check-in vorweisen muss: «Seit Mitte September ist die Nutzung des Samsung Galaxy Note 7 an Bord unserer Flugzeuge nicht mehr erlaubt», sagt Karin Müller, Sprecherin der Fluggesellschaft Swiss.

Aufmerksame Airlines

Das Handy müsse ausgeschaltet bleiben und dürfe an Bord auch nicht aufgeladen werden. Ausserdem muss ein solches Gerät zwingend im Handgepäck mitgeführt werden. Es ist nicht mehr erlaubt, dieses in den Koffer zu packen.

Die Regelung gilt nicht nur in der Lufthansa-Gruppe. Bei fast allen Fluggesellschaften wird den Galaxy Note 7 wegen den brandgefährlichen Akkus derzeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Bei anderen Handys von Samsung – oder Geräten von anderen Herstellern sowie Laptops oder Tablets – gibt es derzeit keine neuen Einschränkungen. Einzelne Fluggesellschaften verbieten jedoch das Aufladen von Handys im Flugzeug, wenn diese nicht in Gebrauch sind.

Möglicherweise problematische Akkus

Lithium-Ionen-Batterien, wie sie heute in vielen elektronischen Alltagsgeräten wie Weckern, Radios, Laptops oder eben Handys eingebaut werden, sind bei den Fluggesellschaften schon lange ein Thema. Weil die Lithium-Ionen-Akkus rasch viel Energie speichern und auch effizient wieder abgeben können, sind sie extrem nützlich, und werden in entsprechend vielen Geräten verbaut. Allerdings ist diese Art Akku bei Kurzschlüssen, Produktionsfehlern oder physischen Beschädigungen auch gefährlich.

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Ein Lithium-Ionen-Akku gilt in der Aviatik grundsätzlich als Gefahrengut, wie eine Gasflasche oder eine Spraydose. Das schreibt auch die internationale Luftfahrtbehörde IATA in ihren Sicherheitsempfehlungen an die Fluggesellschaften.

Im Frachtraum problematisch

In der Passagierkabine ist dabei die Gefahr nicht ganz so gross, wie Sicherheitsexperten sagen. Dort kann ein Batteriebrand rasch gelöscht werden. Richtig gefährlich wird es, wenn im Frachtraum ein Feuer ausbricht – es könnte sich unbemerkt ausbreiten.

Die Swiss nimmt seit kurzem keine Frachtaufträge von Batterieherstellern mehr an. Und Passagiere dürfen auch keine Ersatz-Akkus mehr in den Koffer packen. Ausserdem sind derzeit gewisse Transporthilfen wie Hoverboards oder Mini-Segways verboten. «Wichtig ist, dass elektrische Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen davon nicht betroffen sind», betont Swiss-Sprecherin Müller.

Weitere Einschränkungen seien derzeit nicht geplant. Die Situation werde von den Luftfahrtbehörden und Airlines aber laufend weiter beobachtet.

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