Hotelbuchungsplattformen dürfen von den Hotels keine Bestpreis-Garantie verlangen. Das hat die Wettbewerbskommission (Weko) nach Untersuchungen gegen Booking.com, Expedia und HRS entschieden. Die Weko beurteilt die Vertragsklausel als Verstoss gegen das Kartellgesetz.
Bestpreis verursacht Probleme bei Hoteliers
Die Plattformen hatten von den Hotels verlangt, auf keinem anderen Vertriebskanal tiefere Preise oder eine grössere Anzahl Zimmer anzubieten. Für die Hotels kann das problematisch sein: Wenn sie nämlich auf den Buchungsplattformen präsent sein wollen, müssen sie auf anderen Vertriebskanälen die gleichen Preise verlangen – auch wenn dort tiefere Kommissionen anfallen.
Einmal festgelegt können die Hoteliers die Zimmerpreise zudem nicht kurzfristig oder vereinzelt senken. Sie müssten dann auch alle anderen Preise nach unten korrigieren. Diese Freiheit stehe ihnen aber zu, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza: «Sie haben wieder die Möglichkeit, den Telefon- und Mailkunden ebenso wie den Kunden, die direkt beim Hotel vorsprechen, günstigere Konditionen zu gewähren.»
Die Anbieter haben reagiert – mit einer Ausnahme
Die weltgrösste Agentur für Online-Buchungen, Booking.com mit Hauptsitz in Amsterdam, sowie die aus den USA stammende Expedia haben ihre Vertragsklauseln unterdessen angepasst. Die nun durch die Weko verbotene Vertragsbedingung ist nicht mehr in deren Verträgen zu finden, dafür weniger restriktive Bestimmungen.
Ob diese neuen Bestimmungen kartellrechtlich zulässig sind, kann die Weko noch nicht abschliessend beurteilen. Es bestünden noch zu wenig Erfahrungswerte, schreibt die Behörde. Sie behalte es sich vor, die Entwicklungen am Markt zu beobachten und bei Bedarf erneut einzugreifen.
HRS (Hotel Reservation Service) mit Sitz in Köln hat die nun unzulässige Vertragsklausel hingegen noch immer in seinen Verträgen stehen. Dies müsse jetzt angepasst werden, schreibt die Weko. Gebüsst werden die drei Buchungsplattformen aber nicht. Ihr Verhalten falle nicht unter die Kategorie der direkt sanktionierbaren Verhaltensweisen, heisst es bei der Weko. Der Verdacht, dass die Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hätten, habe sich nicht erhärtet.
Hotelleriesuisse: «Nur halbe Freiheit»
Der Weko-Entscheid stösst beim Branchenverband Hotelleriesuisse allerdings auf Kritik. Der CEO Christoph Juen, bemängelt am Entscheid, dass die Online-Plattformen auch in Zukunft zu viel Druck auf die Hoteliers ausüben können.
«Wir können nicht befriedigt sein mit diesem Entscheid, denn die Hälfte der Freiheiten, die der Hotelier braucht, wird ihm immer noch vorenthalten», kritisiert Juen. «Konkret geht es darum, dass der Hotelier auf seiner Internetseite Preise anschreiben sollte, die nach seinen Überlegungen gelten, und nicht nach dem Diktat der Plattformen.» Sollten letztere den Hotels keine weiteren Freiheiten zugestehen, werde man erneut klagen.