Zum Inhalt springen
Stacheldraht in Nahaufnahme.
Legende: Arbeiten hinter Stacheldraht: Die Strafanstalt Bellechasse ist auch ein Unternehmen. SRF

Wirtschaft Im Gefängnis gibt’s 25 Franken Tageslohn

Ob in den Werkstätten oder auf dem eigenen Bauernbetrieb: Im Gefängnis Bellechasse müssen alle Gefangenen arbeiten. Pro Tag erhalten sie 25 Franken. Aber nur, wenn die Leistung stimmt.

Michaël Heinis wird demnächst aus der Strafanstalt Bellechasse (FR) entlassen. Derzeit arbeitet er in der Gefängnisschreinerei und stellt Kühe her, die er auf Holzplatten für dreidimensionale Landschaften leimt. Die Bastelarbeiten verkauft das Gefängnis direkt an Besucher und übers Internet.

Michaël Heinis
Legende: Arbeit in Bellechasse: Michaël Heinis fertigt Holzkühe. SRF

Pro Tag erhält Heinis 25 Franken Lohn. Über Zwei Drittel davon darf er frei verfügen und finanziert sich damit etwas bessere Lebensumstände. «Fernsehen kostet 1 Franken am Tag, ein Computerzugang ebenfalls. Fürs Wäsche waschen müssen wir in der Woche 5 Franken zahlen», sagt er.

15 Prozent des Tageslohnes sind blockiert. Dieses Geld erhält ein Gefangener bei seiner Entlassung. 20 Prozent des täglichen Entgelts dienen als Entschädigung für Opfer, zur Unterstützung der Familie eines Delinquenten sowie zur Bezahlung von Anwalts- und Prozesskosten.

Keine Schikane

Gefängnisdirektor Franz Walter betont, dass es bei der Arbeitspflicht nicht um Schikane gehe, sondern darum, den Häftlingen eine Tagesstruktur zu verschaffen.

«Zudem können sie etwas berufliche Erfahrung sammeln und etwas Geld ansparen», sagt Walter. Allerdings werden hier keine Arbeitsverträge zwischen Insassen und Gefängnisleitung abgeschlossen. «Bei einem normalen Arbeitsvertrag sind beide Unterzeichner frei zu entscheiden. Arbeitet ein Gefangener hier aber nicht, kann er nicht sagen, entlassen sie mich sofort, ich mag nicht arbeiten. Das ist im Strafvollzug speziell», sagt Franz Walter.

Franz Walter.
Legende: «Es geht nicht um Schikane.» Gefängnisdirektor Franz Walter. SRF

Im Gefängnis wird ein Häftling auch nicht pensioniert. Gefangene über 65 erhalten zwar die AHV, die Pflicht zu Arbeiten besteht indes weiter. Man suche für diese älteren Insassen dann entsprechende Stellen. Und das würde auch sehr geschätzt, meint der Gefängnisdirektor.

Lohnkürzung möglich

Ausser der geschlossenen Abteilung verfügt Bellechasse auch über einen Landwirtschaftsbetrieb, der die Anstalt mit Fleisch, Gemüse und Getreide selbstversorgt. Nur ein kleiner Teil wird an Dritte verkauft. Man will sich nicht dem Verdacht aussetzen, mit Dumping-Preisen kommerzielle Anbieter zu konkurrenzieren.

Rentabel ist das Ganze nicht. «Aber für jemanden, der wieder auf den rechten Weg kommt, ist das etwas wert. Ich weiss nicht, wie viel. Aber das sollte man berücksichtigen», sagt Claude-Alain Chevalley, der für die Getreideproduktion verantwortlich ist.

Wer seine Leistung nicht bringt, dem kann der Tageslohn auch einmal gekürzt werden. «Wenn ich beobachte, dass ein Gefangener zum Beispiel am Morgen schlecht arbeitet, kann ich ihm von den 25 Franken ein, zwei oder drei Franken abziehen», sagt Chevalley. Umgekehrt erhält ein Häftling Zulagen, wenn er beispielsweise Zusatzstunden für die Ernte leistet oder bereit ist, übers Wochenende zu arbeiten

Bellechasse ist definitiv keine gewöhnliche Firma. Nicht zuletzt, weil sich hier die «Angestellten» freuen, wenn sie entlassen werden.

Meistgelesene Artikel