«It ain't over, till it's over». Es ist nicht vorbei, bis es vorbei ist. Das treffe auch auf den Libor-Fall zu, sagt Hilary Scherrer, Partnerin der Anwaltskanzlei Hausfeld in Washington. Auch wenn sich die UBS und die Aufsichtsbehörden geeinigt hätten – vorbei sei es für die UBS noch lange nicht. Nun kämen die Zivilklagen und die befänden sich erst in der Anfangsphase.
Auch eine Stadt will klagen
Eine dieser Klagen betreut die Kanzlei Hausfeld. Es ist eine Sammelklage gegen die UBS und 15 weitere Libor-Banken. Mit Sammelklagen kennt sich die Kanzlei aus, sie vertrat im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen aus Nazi-Deutschland die Interessen von Holocaust-Opfern und deren Angehörigen.
Im Libor-Fall sind die Klienten eine Pensionskasse für Polizisten und Feuerwehr-Leute aus Connecticut sowie die Stadt Baltimore. Diese habe Geld in Zinspapiere angelegt und wegen der Libor-Manipulationen Geld verloren, behauptet die Anwältin. Dieses Geld habe später gefehlt – für neue Strassen, für die Löhne der Feuerwehrleute. Ziel der Klage: dieses Geld zurückfordern.
Noch nicht zugelassen
Die neuen Erkenntnisse der Behörden würden dabei sehr hilfreich sein. In den Unterlagen habe es Emails, Informationen über interne Abläufe, von denen sie bisher nicht wussten, das fliesse sicher in ihre Sammelklage ein.
Diese liegt im Moment auf dem Pult einer Richterin in New York. Sie muss entscheiden, ob sie die Klage überhaupt zulässt.
Die UBS wollte sich auf Anfrage nicht zu einzelnen Klagen äussern. Auch nicht zu jener der Kanzlei Hausfeld. Im dritten Quartalsbericht hält die Bank allerdings fest, dass in der Tat mehr als eine Sammelklage in New York eingereicht worden sei.
Schaden muss bewiesen werden
Allerdings: Auch wenn die Libor-Einigung tatsächlich Bewegung in die Sache brächte und die Richterin die Sammelklage zuliesse, würde es für Anwältin Scherrer und ihr Team alles andere als einfach. Sie müssten eine spezifische Schadenssumme beweisen, und die berechnen die Ökonomen der Kanzlei noch. Sie müssten auch belegen, dass der Schaden eine Folge der Libor-Manipulationen ist. Auch das ist eine knifflige Aufgabe.
In der Regel sind die geforderten Beträge bewusst sehr hoch angesetzt. So soll Druck aufgebaut werden. Denn oft sind die Beklagten irgendwann bereit, die Sache statt mit einem jahrelangen Prozess mit einem Vergleich zu regeln.
Darauf hofft Rechtsanwältin Hilary Scherrer auch im Fall der UBS. Die Milliardenbusse fliesse in die Staatskasse, doch die Opfer der Libor-Manipulationen, wie sie ihre Klienten nennt, seien bis jetzt leer ausgegangen. Die Opfer müssten nun entschädigt werden. Und auch die Kanzlei Hausfeld, versteht sich.