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Wirtschaft Internationale Finanz- und Steuerpolitik: Ziele des Bundesrates

In seinem jährlichen Bericht umreisst das Finanzdepartement, was die Regierung in internationalen Steuer- und Finanzfragen erreicht hat – und was es noch zu tun gibt. Er zeigt: Die Schweiz muss einiges unternehmen, um den Finanzdienstleistern den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern.

Für den Bundesrat ist klar: Seit der Finanzkrise «wurden weltweit die Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft verschärft und damit der Marktzutritt für Schweizer Anbieter im Ausland erschwert», wie es im Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen des Finanzdepartementes heisst, der heute veröffentlicht wurde.

Damit umreisst der Bericht bereits ein Themenfeld, dem die Regierung in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk widmet: «Die Wahrung wie auch die mögliche Verbesserung des Marktzutritts sind ein prioritäres Ziel des Bundesrats», heisst es im Bericht.

Denn: Für die hiesigen Finanzdienstleister ist dies «ein zentraler Erfolgfaktor». Eine Expertengruppe präsentierte dazu bereits Vorschläge. Das Ziel könne bilateral mit wichtigen Partnerländern verhandelt werden, mit der EU sei auch ein allfälliges Finanzdienstleistungsabkommen ein möglicher Weg.

Bilanz zu «Too big to fail»

Für Banken ebenso wichtig sind die Gespräche mit China über die Einrichtung eines Renminbi-Hubs, welche laut dem Bericht «weiter vorangetrieben wurden». Geschäfte mit dem asiatischen Wirtschaftsriesen können so direkt in der chinesischen Währung abgewickelt werden und nicht mehr über den US-Dollar.

Ebenfalls im Bankensektor will der Bundesrat die bisherigen «Too big to fail»-Massnahmen evaluieren und allfälligen weiteren Handlungsbedarf aufzeigen.

Automatischer Informationsaustausch bis 2018

Doch vor allem auch steuerpolitische Themen stehen auf der internationalen Agenda des Bundesrates: Die Arbeit zur Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) im Steuerbereich soll «zügig» weitergeführt werden. Ziel ist, dass «ab 2018 ein AIA möglich wäre». In diesem Jahr will der Bunderat eine Vernehmlassung für die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz durchführen.

Zudem, so der Bericht, müssten dazu auch «tragbare Lösungen für die Regularisierung unversteuerter Gelder aus der Vergangenheit» gefunden werden. Namentlich mit Ländern wie Frankreich und Italien. Auch mit den USA sei die Schweiz diesbezüglich «auf dem Weg zur Lösung».

Schweiz will internationale Grundsätze bei Unternehmensbesteuerung

Ebenso sei die weitere Arbeit im Bereich der Unternehmensbesteuerung «zentral für den Wirtschaftsstandort Schweiz». Nach einer Vereinbarung mit der EU vom vergangenen Jahr will der Bundesrat vor allem im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) dafür sorgen, dass weltweite Grundsätze in der Unternehmensbesteuerung erarbeitet werden.

«Internationale Firmen sollen in erster Linie dort besteuert werden, wo Wertschöpfung entsteht», heisst es dazu im Bericht. «Ungerechtfertigte Verlagerungen von Gewinnen in Länder mit Tief- oder Nichtbesteuerung sollen bekämpft werden.» In diesem Zusammenhang steht auch die Unternehmenssteuerreform III, welche der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat.

Audio
Finanzierung der Unternehmenssteuerreform III umstritten
aus Rendez-vous vom 29.01.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 52 Sekunden.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die vom Bundesrat bisher eingeschlagene Richtung in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik stimme. Dies zeige die «relativ erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung» der Schweiz «in dieser schwierigen Transitionsphase». Dennoch sei klar: «Es sind noch zahlreiche Schritte auf dem eingeschlagenen Weg zu tun.»

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