Die UBS zahlt ab nächstem Jahr keine Abgangsentschädigungen mehr an unter 58-jährige Mitarbeiter. Diese werden aber bis zu zwölf Monate nach der Kündigung weiterbeschäftigt. Das regelt der neue Sozialplan, der per Anfang Januar 2014 in Kraft tritt.
Der neue Sozialplan gilt für alle Angestellten der UBS, die in der Schweiz arbeiten, inklusive des mittleren Kaders. UBS-Sprecherin Eveline Müller bestätigte eine entsprechende Meldung von NZZ Online.
Auch hohe Kader müssen künftig auf Abgangsentschädigungen verzichten. Für das Direktionskader gilt der Sozialplan sinngemäss über die sogenannte COACH-Policy. Dort ist neu ebenfalls geregelt, dass Direktionskader bei Kündigung länger beschäftigt werden, aber keine Abgangsentschädigung mehr erhalten, wie Müller sagte.
Eine Abfindung erhalten künftig nur noch Mitarbeitende ab 58 Jahren. Diese können das Geld in die Pensionskasse einzahlen – müssen aber nicht. Die Abfindung beträgt maximal 400'000 Franken.
Fokus auf Arbeit statt Geld
Der bisherige Sozialplan läuft Ende 2013 ab. Die UBS habe entschlossen, diesen nicht zu verlängern, sondern einen neuen auszuhandeln, um einen Paradigmenwechsel vorzunehmen, sagte die UBS-Sprecherin.
Der Fokus liege neu auf Wiederbeschäftigung statt auf Geld: Ziel sei es, von Stellenverlust betroffenen Mitarbeitenden mehr Zeit zu geben, wieder eine Stelle zu finden – sei es innerhalb der UBS oder bei einem anderen Arbeitgeber. Die Mitarbeitenden werden deshalb gemäss dem neuen Sozialplan zwischen sieben und zwölf Monate nach der Kündigung weiterbeschäftigt.
Alter Sozialplan käme UBS teuer zu stehen
Mit dem neuen Sozialplan sollen zudem die Kosten eingedämmt werden. Unter dem alten Sozialplan hätte sich das Anfang Jahr von 62 auf 64 Jahre heraufgesetzte Pensionierungsalter in einer Verdoppelung der Kosten niedergeschlagen, wie Müller sagte.
Die UBS hatte vor gut einem Jahr angekündigt, bis 2015 in der Schweiz rund 2500 Stellen abzubauen. Weltweit sollen zwischen 9000 und 10'000 Stellen gestrichen werden.