Wer sein Erspartes einer Kantonalbank bringt, will es vor allem sicher angelegt wissen. Doch allzu viel Vermögen ging verloren in der Vergangenheit mit riskanten Anlagen, auch bei den Kantonalbanken.
Die schlechten Erfahrungen sitzen tief, gerade bei den kleinen Anlegern. Stefan Brunner ist Compliance-Chef der Basellandschaftlichen Kantonalbank. Er ist verantwortlich dafür, dass sich seine Bank ans Gesetz hält. Er sagt, in der Branche sei wohl nicht immer alles ganz korrekt gelaufen. «In der Vergangenheit hat es sicher Fehlverhalten gegeben.» Es sei über gewisse Risikofaktoren hinweggesehen und dementsprechend auch Kundenprodukte angeboten worden, ohne die Produkteigenschaften im Detail geklärt zu haben. «Und diese Sachen gehen schlicht nicht.»
Darum will der Bundesrat noch diesen Sommer ein neues Gesetz vorlegen: Das Finanzdienstleistungsgesetz – kurz Fidleg genannt. Es soll den Banken vorschreiben, wie sie die Kunden zu beraten haben.
Künftig muss der Kundenberater genau erklären, was das einzelne Anlageprodukt kostet und was die Risiken sind. Er muss sicher sein, dass der Kunde alles richtig verstanden hat.
Wenn ein Produkt zu kompliziert ist für den Kunden oder zu gefährlich, darf der Berater es ihm nicht verkaufen. Das Ziel ist grösstmögliche Transparenz für die Kundschaft.
Bürokratischer Leerlauf
Doch die Kantonalbanken befürchten einen bürokratischen Leerlauf. Im schlimmsten Fall führe das Fidleg nicht zu einer besseren Beratung, sondern zu sinnlosem Papierkrieg. Compliance-Chef Brunner sagt dazu: «Der Kundenberater soll auch Zeit haben, sich um den Kunden zu kümmern.» Er solle nicht die Zeit verwenden mit mühsamem Dokumentieren, Unterschreiben, Kopieren und Archivieren. «Das ist nicht sein Job. Er soll den Kunden beraten.»
Schon heute würden die Banken prüfen, ob ein Anlageprodukt zum Kunden passt. Wenn nun alle Auflagen im neuen Gesetz so durchkämen wie geplant, könnten besonders kleinere Kantonalbankkunden den Kürzeren ziehen. Manche Produkte würden die Kunden dann gar nicht mehr bekommen.
Ausschluss von gewissen Dienstleistungen
Brunner macht ein Beispiel. Ein Kunde hat noch etwas freies Vermögen auf der Seite und einen Wunsch: «Er möchte mal was mit Spielgeld machen. Da kann dann die Situation vorkommen, dass der Berater sagt, aufgrund von den Erfahrungen und Kenntnisse passt dieses Produkt nicht zum Anlegerprofil. Da sehe ich nicht, dass man den Kunden schützt, sondern er wird bewusst ausgeschlossen von gewissen Dienstleistungen.»
Dem Banker Brunner geht das gegen den Strich. Der Bund müsse doch nicht die Kunden vor sich selbst schützen. «Wir gehen von einem mündigen und informierten Anleger aus, der dann schlussendlich auch selbst entscheiden kann und darf.»
Das Argument klingt gut. Doch die Konsumentenschützer überzeugt es nicht. Sie sind froh, wenn der Bund etwas unternimmt. Die Schweiz solle in Sachen Anlegerschutz im europäischen Vergleich aufschliessen – mit dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz.
(basn;krua)