Hohe Transfer-Summen, um Top-Spieler zu bekommen, gibt es nicht nur im Fussball. In den Chefetagen grosser Konzerne sind solche Ablösungszahlungen ebenfalls üblich. Und sie sind legal – auch in der Schweiz und auch mit den besonders strengen Regeln, die seit der Annahme der Abzocker-Initiative vor drei Jahren gelten.
Im Unterschied zu den – seither verbotenen – Abgangsentschädigungen dürfen die Firmen nach wie vor Antrittsprämien zahlen. Zumal dann, wenn sie damit einen Bonus ausgleichen, der beim früheren Arbeitgeber wegfällt. Das geltende Recht lässt damit die insgesamt fast 19 Millionen Franken Vergütung für CS-Chef Tidjane Thiam zu, die eine Bonus-Entschädigung von 14,3 Millionen einschliesst.
Die Aktionäre werden wohl nicht gefragt
Aber – und das ist entscheidend: Das letzte Wort über sämtliche Vergütungen haben die Aktionäre. Sie sollen darüber abstimmen an der Generalversammlung. Und hier liegt im Fall CS das Problem. Es scheine dort eine Lücke zu geben, sagt Hans-Ueli Vogt, SVP-Nationalrat und Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, nach einem ersten Blick in den jüngsten Vergütungsbericht der CS.
«Es ist aufgrund des Vergütungsberichts nicht nachvollziehbar, ob die Aktionäre über diese Antrittsprämie für Herrn Thiam abstimmen oder nicht», sagt Vogt. Denn es sei nicht klar, welchem Topf diese Antrittsprämie zugeordnet sei. «Da ist für mich ein Mangel an Nachvollziehbarkeit.» Vogt sieht Erklärungsbedarf aufseiten des Verwaltungsrates.»
In ihrem Vergütungsbericht hat die CS nämlich die besagten 14,3 Millionen Antrittsprämie lediglich in einer Fussnote erwähnt. Sie spricht dort – völlig korrekt – von einem Ersatz für entgangene Boni. Die Zahlung ist damit weder Teil des Fixlohns noch der variablen Vergütung, über die die Aktionäre an der Generalversammlung befinden dürfen.
Den am Donnerstag veröffentlichten Vergütungsbericht werden die CS-Aktionäre deshalb genau unter die die Lupe nehmen, meint Rechtsprofessor Vogt. «Über eine solche Antrittsprämie, auch wenn sie rechtlich zulässig ist, muss die Generalversammlung abstimmen. Die Aktionäre müssen das genehmigen», sagt Vogt. «Nach meiner jetzigen Analyse sehe ich nicht, dass das tatsächlich geschieht.»
Credit Suisse weist Kritik zurück
Konfrontiert mit dieser Kritik, sagt die Credit Suisse auf Anfrage von Radio SRF: Das Vorgehen der Bank sei mit dem Recht vereinbar. Man habe dies auch von externen Experten prüfen lassen.
Ob die CS tatsächlich einen juristischen Fehler gemacht hat, ist also offen. Von einer bewussten Täuschung der Aktionäre will der Rechtsprofessor und SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt nicht sprechen. «Ich unterstelle den Verantwortlichen mitnichten, dass sie mit böser Absicht handeln.» Aber Vogt bezeichnet das Vorgehen als fragwürdig, weil es zu wenig transparent und nachvollziehbar sei.
Als hätte der CS-Verwaltungsrat nicht schon genug andere Probleme, gerät er nun also auch wegen der Antrittsprämie für Konzernchef Thiam in die Kritik.