Warum viel bezahlen, wenn das gleiche Produkt im Ausland um einiges günstiger ist. Das hat sich wahrscheinlich der Discounter Denner gesagt. Der Detailhändler erstattete 2005 bei der Wettbewerbskommission (Weko) Anzeige gegen Gaba International AG.
Der Hersteller hatte seinem österreichischen Lizenznehmer Gebro Pharma ein vertragliches Exportverbot auferlegt. Dieses verhinderte von 1982 bis 2006 Parallelimporte von Elmex rot in die Schweiz.
Wegweisendes Urteil
2009 verhängte die Weko wegen Verletzung des Kartellgesetzes gegen die zum Colgate-Palmolive-Konzern gehörende Gaba eine Busse über 4,8 Millionen Franken. Gebro wurde mit 10'000 Franken gebüsst. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der beiden Firmen nun abgewiesen und die Sanktionen bestätigt.
Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der bis 2006 geltende Lizenzvertrag zwischen Gaba und Gebro als unzulässige vertikale Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes erachtet werden. Die Wettbewerbskommission Weko bezeichnet das Urteil als wegweisend für ähnliche Fälle.
Die Firma Gaba kann den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.