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Wirtschaft Muss der Staat für Lohngerechtigkeit sorgen?

Es darf laut Gesetz nicht sein – und dennoch sind Frauen in der Schweiz geringer bezahlt als Männer. Ist es Zeit, dass staatliche Massnahmen Gerechtigkeit erzwingen? Ja, sagen Gewerkschaften. Die Arbeitgeberseite vertraut auf Selbstregulation.

«Ungleichbehandlung in der Schweiz ist verboten», sagt Daniel Lampart im «ECO»-Studio. Der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes beruft sich auf das Gleichstellungsgesetz, laut dem Männer und Frauen unter anderem bezüglich Entlöhnung nicht ungleich behandelt werden dürfen (s. Box).

Das Wichtigste ist, dass man kontrolliert.
Autor: Daniel Lampart Chefökonom Schweizerischer Gewerkschaftsbund

Und doch: Noch immer verdienen Frauen in der Schweizer Privatwirtschaft im Schnitt ein Fünftel weniger als Männer. Das Bundesamt für Statistik weist in seiner aktuellsten Lohnstrukturerhebung von 2012 eine Differenz von 18,9 Prozent aus.

Das BFS schreibt dazu: «Dieses Gefälle ist teilweise mit unterschiedlichen Profilen der beiden Geschlechter zu erklären, beispielsweise hinsichtlich Altersstruktur, Ausbildung oder Verantwortungsniveau am Arbeitsplatz. Allerdings fällt der geschlechterspezifische Lohnunterschied auch bei gleichwertigem Profil fast immer zuungunsten der Frauen aus.» 8,7 Prozent bleiben zudem unerklärt – und sind diskriminierend.

In der Live-Diskussion im Wirtschaftsmagazin «ECO» vom 29. September 2014 mit Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, pocht Daniel Lampart auf einen Eingriff von Seiten des Staats: «Das Wichtigste ist, dass man kontrolliert. Eine Firma, die ahnt, dass sie ein Problem bekommen wird, passt schon einmal besser auf.» Lampart kann sich sogar vorstellen, dass der Staat «selbst für Ordnung sorgt», damit Frauen, die zu wenig Lohn hätten, zu ihrem angemessenen Lohn kämen.

Der Staat hat in diesem Bereich nichts zu suchen.
Autor: Valentin Vogt Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband

Undenkbar für Valentin Vogt. «Wir haben das jetzt zwei Mal gesehen bei Abstimmungen – bei 1:12 und beim Mindestlohn –, dass der Staat in diesem Bereich nichts zu suchen hat», sagt der Arbeitgeberverbands-Präsident. Eine «Lohnpolizei» entspreche nicht der Schweiz. Vielmehr müsse man Unternehmen Instrumente an die Hand geben, mittels derer die Ungleichkeit beseitigt werden könne. «Ich kenne keinen einzigen Unternehmer, der bewusst in seinem Lohnsystem eine Diskriminierung will», sagt Valentin Vogt. Vielfach geschehe eine Ungleichbehandlung aus Unwissen, glaubt Vogt.

Das steht im Bundesgesetz

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden (...). Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. (Gleichstellungsgesetz GIG, Art. 3)

Ein solches Instrument hat «ECO» in der Sendung vorgestellt. Zertifizierungsfirmen wie jene von SGS besuchen Firmen und durchleuchten deren Lohnsystem. Ein Unternehmen kann so in Erfahrung bringen, ob es nach Geschlecht, nach Alter oder nach Nationalität diskriminiert. Die SBB ist eine von rund 40 Firmen, die sich derzeit zertifizieren lässt.

Private Unternehmen als Zertifizierer?

Für Daniel Lampart ist es absurd, dass private Unternehmen solche Zertifizierungen vornehmen. «So kann sich eine Firma ja freikaufen», folgert er. Es brauche eine unabhängige Behörde, die hinschaue – gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften.

An dieser Stelle kann sich sogar Valentin Vogt eine sachte Mitwirkung von Staatsseite vorstellen. «Ich denke, der Staat kann eine Rolle spielen, indem er die, die zertifizieren, überprüft und sagt: ‹Die können das, oder die können das nicht›.»

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