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Wirtschaft Negativzins: Bank verweigert Pensionskasse Bargeld-Auszahlung

Pensionskassen sind besonders stark von den Negativzinsen betroffen. Einige Kassen überlegen deshalb, Millionen Franken in bar zu bunkern, anstatt auf der Bank zu lagern. Eine Bank hat nun aber entschieden, kein Bargeld auszuzahlen.

Seitdem die Nationalbank den Negativzins eingeführt hat, sind die Pensionskassen im Land in Schwierigkeiten. Die Banken geben den Negativzins an sie weiter. Das führt dazu, dass das gesparte Rentengeld schmilzt, statt Zinsen abzuwerfen.

Einige Pensionskassen überlegen sich deshalb, einen Teil ihres Rentengeldes anstatt auf dem Konto in einem externen Tresor zu lagern.

Eine Kasse rechnet vor, dass sie dadurch pro 10 Millionen 25'000 Franken Rentengeld sparen würde. Und dies trotz Unkosten für Tresormiete, Geldtransport und weiteren Ausgaben.

Bank zahlt kein Bargeld aus

Wie «10vor10»-Recherchen zeigen, gibt es nun aber eine Bank, die innerhalb einer gewissen Frist kein Bargeld in derart hohen Summen aushändigen möchte. «10vor10» liegt das Schreiben einer grossen Schweizer Bank vor, in welchem sie ihrer Kundin, einer Pensionskasse, mitteilt: «Wir bedauern, dass innert Frist keine ihren Erwartungen entsprechende Lösung gefunden werden konnte».

Bankenprofessor Hans Geiger sagt: «Das ist ganz sicher nicht rechtens». Die Pensionskasse habe ein Konto, welches bedinge, dass sie jederzeit über ihr Geld verfügen dürfe.

SNB redet mit

Der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, Hanspeter Konrad, ärgert sich seit Wochen darüber, dass Pensionskassen unter dem Negativzins leiden. Er sagt: «Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die Banken sich hier einmischen». Konrad geht davon aus, dass die Nationalbank hier mitredet.

Tatsächlich bestätigt die Schweizerische Nationalbank, dass Bargeldhortung zur Umgehung von Negativzinsen von ihr nicht gerne gesehen wird. «Die Nationalbank hat deshalb Banken auch schon empfohlen, mit Bargeldnachfragen (…) restriktiv umzugehen.»

Hans Giger, emeritierter Professor der Uni Zürich, meint dazu, es sei rechtlich kompliziert, wie weit die SNB gehen dürfe. Die SNB dürfe zwar keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen der Bank und der Pensionskasse nehmen, aber: «Im Gesamtinteresse der Gesamtwirtschaft der Schweiz darf die SNB Weisungen an die Banken erteilen». Was die Banken mit den Weisungen der SNB machen, ist dann allerdings ihnen überlassen.

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