Die früheren KPT-Verwaltungsräte hätten ihr eigenes Wohlergehen über das Wohl der Krankenversicherung gestellt, sagte die vorsitzende Richterin Barbara Lips am Freitag bei der Urteilseröffnung. Von den 36 Monaten Freiheitsstrafe wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sind 30 bedingt; sechs weitere müssen vollzogen werden.
Zum Verhängnis wurde den beiden Angeklagten die gescheiterte Fusion der KPT mit der Sanitas im Jahr 2010. In diesem Zusammenhang war ein Rückkaufprogramm von Mitarbeiteraktien aufgegleist worden, das den Managern und Verwaltungsräten der KPT hohe Renditen beschert hätte.
Vierjähriges Berufsverbot der Finma
Angezeigt wurde die KPT-Spitze 2012 von der Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese stellte fest, dass sich die KPT-Verwaltungsratsmitglieder in unzulässiger Weise bereichert hätten, wenn die Fusion zustande gekommen wäre. Als Sanktion brummte die Finma den beiden Angeklagten ein vierjähriges Berufsverbot auf.
Vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht hatte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche.