Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 2,0 Prozent. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen.
Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2014 ermittelt wurde, ist zwar gegenüber dem Vorquartal von 2,02 Prozent auf 1,98 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt kaufmännisch gerundet aber weiterhin 2,0 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet.
Der nächste Referenzzinssatz wird am 1. September 2014 publiziert.
Seit der Einführung des schweizweit einheitlichen Referenzzinssatzes ist dieser stetig gesunken – von 3,5 Prozent im September 2008 auf die nun gültigen 2,0 Prozent.