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Wirtschaft Retrozessionen: Obergericht vor brisantem Entscheid

Im Streit um die Rückzahlung von versteckten Fonds-Provisionen hat ein Kunde Strafanzeige gegen die Bank Coutts eingereicht. Jetzt muss das Zürcher Obergericht entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnen soll, wie «10vor10» berichtet.

Bald muss das Zürcher Obergericht einen wichtigen Entscheid fällen: Wie «10vor10» erfahren hat, muss das Gericht entscheiden, ob die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen die Bank Coutts eine Strafuntersuchung an die Hand nehmen soll.

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Der Zürcher Rechtsanwalt Dieter C. Söhner hat die Strafanzeige wegen des Zurückbehaltens von Retrozessionen eingereicht. Retrozessionen sind versteckte Provisionen, die Banken beispielsweise von Anlagefonds-Gesellschaften für den Vertrieb von Finanzprodukten erhalten. Söhner hat beim Obergericht Beschwerde erhoben, nachdem die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürichs gegen die Bank keine Untersuchung einleiten wollte.

Verdacht auf Privatbestechung

Im Verfahren geht es um den Fall von Bankkunde Egidius Aebli. Er verlangte erstmals 2006 von seiner Bank Auskunft über Retrozessionen. Die Bank Coutts antwortete, dass sie keine Retrozessionen von anderen Firmen erhalte, auf die der Kunde im Sinne des Bundesgerichts Anspruch habe. 2013 teilte die Bank dann mit, dass sie Retrozessionen von 44'574 Franken erhalten habe. Davon wollte sie nur 7'455 Franken zurückzahlen.

Egidius Aebli hat wegen des Zurückbehaltens der Provisionen als erster Kunde ein Strafverfahren gegen eine Bank angestrengt, wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung, Privatbestechung und Betrug. Er sagt: «Ich will, dass das grundsätzlich einmal von einem Gericht beurteilt wird: Ist das rechtlich in Ordnung oder nicht?»

«Banken spielen mit Verjährung»

Aeblis Rechtsanwalt Dieter C. Söhner betont: Viele Kunden hätten Provisionen auf zivilrechtlichem Weg nicht zurückerhalten. Banken würden Ansprüche von Kunden abblocken und auf Zeit spielen. «Es ist ein Spiel mit der Verjährung. Und das beherrschen Banken meisterlich.» Eine strafrechtliche Abklärung sei nötig, erklärt Söhner.

Das von Söhner angestrengte Strafverfahren stösst in der Finanzbranche auf grosses Interesse. Gemäss einer Branchenschätzung streichen Finanzfirmen jährlich drei Milliarden Franken mit solchen Provisionen ein. Ein Teil dieser Gelder gehört den Kunden, wie das Bundesgericht schon mehrfach festgehalten hat.

Die Bank Coutts wollte sich nicht zum Fall und zur Strafanzeige äussern. Auch die Schweizerische Bankiersvereinigung nahm nicht Stellung.

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