Es gibt einen Zweig der Rechtsprechung, der sich abseits der öffentlichen Wahrnehmung abspielt: die private Schiedsgerichtsbarkeit. Für schweizerische und internationale Anwaltskanzleien ist dieser Markt ein Millionengeschäft und entsprechend umkämpft.
Innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit lassen sich drei Bereiche unterscheiden:
- Am Häufigsten geht es um Handelsstreitigkeiten zwischen Firmen. Statt vor einem staatlichen Gericht werden sie vor einem privaten Schiedsgericht ausgetragen. An einer solchen Auseinandersetzung kann auch ein Staat beteiligt sein, der in diesem Fall unternehmerisch bzw. selber als Firma auftritt.
- Verhandelt werden auch Konflikte zwischen Unternehmen und Staaten. Zum Beispiel bei mutmasslichen Enteignungen, wenn ein Staat in seiner hoheitlichen Funktion auftritt. Basis für derartige Schiedsgerichte bilden rund 3000 bilaterale Investitionsschutz-Abkommen zwischen den Ländern der Welt.
- Zudem hat sich im Bereich Sport in den letzten Jahren eine private Schiedsgerichtsbarkeit etabliert.
Vertraulichkeit als Geschäftsmodell
Es geht teils um Streitwerte in Milliardenhöhe. In Zürich und Genf finden in der Schweiz die meisten Schiedsverhandlungen statt. Thomas Legler ist Anwalt und Partner der Genfer Kanzlei Python und Peter. Er wirkt regelmässig als Schiedsrichter und als Parteien-Vertreter. Er erklärt, weshalb Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit beliebt sind: «Die Parteien suchen die Vertraulichkeit, weil sie vielleicht Geschäftsgeheimnisse bewahren wollen oder andere Dinge, die man nicht auf dem öffentlichen Parkett breitschlagen will.»
Die Anwältin und Partnerin Nathalie Voser von der Zürcher Grosskanzlei Schellenberg Wittmer ist ebenfalls als Schiedsrichterin und Parteien-Vertreterin tätig. Auf die neue Konkurrenz vor allem aus Asien hat die Kanzlei reagiert.
Es habe vermehrt asiatische Unternehmer mit genug Verhandlungsgewicht, die nicht in die Schweiz mit ihrem Schiedsgericht kommen wollten, sondern dies in Singapur oder Hong Kong machen, sagt Nathalie Voser. «Wir haben entschieden, dass wir ein Büro in Singapur eröffnen. Das gibt es nun seit rund einem Jahr, und es ist gut angelaufen.»
Schweiz will vorne mithalten
Das Geschäft ist lukrativ, der Wettbewerb hoch. Neben neueren Mitbewerbern aus Singapur oder Hong Kong sind London, Paris oder New York klassische Konkurrenten des Schiedsplatzes Schweiz.
Dieser hat indes eine lange Tradition. Das Schweizer Handelsrecht gilt als unternehmerfreundlich und – im Gegensatz zu anderen Ländern – lässt sich ein hier zu Lande gültiger Schiedsspruch nur noch vor Bundesgericht anfechten.
Bereits vor zehn Jahren haben sich sieben Schweizer Handelskammern in einem Verein zu einem Schiedsgerichtshof zusammengeschlossen, um den hiesigen Schiedsplatz wettbewerbsfähig zu erhalten. Auf die Interessen des Marktes reagiert hat die Swiss Arbitration Institution beispielsweise, indem sie ein so genanntes beschleunigtes Verfahren anbietet, welches innerhalb von sechs Monaten zu einem Resultat führen muss. Das sei sehr gut aufgenommen worden, sagt Geschäftsführer Rainer Füeg. Rund 40 Prozent aller Fälle würden mittlerweile auf diese Weise abgehandelt.