Im einstigen Armenhaus Italiens, der Region Emilia Romagna, steht ein altes Haus, das in der Schweiz Probleme macht. Maria Siniscalco (Name geändert) ist die Besitzerin. Sie ist Italienerin, in der Schweiz geboren und hat das Haus vor vier Jahren geerbt. Die italienischen Steuerbehörden schicken ihr die Steuerrechnung für das Haus in die Schweiz.
Gegenüber den Steuerbehörden in ihrem Wohnort in der Schweiz hat sie das Haus allerdings nicht gemeldet. Sie habe gedacht, dass mit dem Bezahlen der Steuern in Italien die Sache in Ordnung sei. In der Schweiz sieht man dies gestützt auf das geltende Doppelbesteuerungsabkommen aber ganz anders.
Patrick Teuscher, Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung: «Wenn Sie vorsätzlich wie auch fahrlässig etwas nicht angegeben haben – dann sprechen wir grundsätzlich von Steuerhinterziehung.»
Der Grund für die harte Haltung: Auch kleinste Vermögen im Ausland wie etwa das erwähnte Haus in der Emilia Romagna oder sonstwo in der Welt müssen deklariert werden. Darauf erhebt die Schweiz zwar direkt keine Steuern. Die Steuerverwaltung will trotzdem alle Vermögenswerte kennen, weil damit der Vermögenssteuersatz berechnet wird.
Manchem Italiener in der Schweiz dämmert nun, dass er sein Haus (...) hätte deklarieren müssen.
Diese nicht ganz logisch erscheinende Tatsache kennen viele Einwanderer nicht. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass die erste Einwanderergeneration meist aus einfacheren Schichten stammt und sich im Geäst des hiesigen Steuersystems nicht auskennt. Dass das Thema gerade jetzt unter den Nägeln zu brennen beginnt, ist kein Zufall.
Francesco Miceli, Präsident der «Associazione Solidarietà e Diritti», eine Beratungsstelle für Italiener in der Schweiz sagt: «Über das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs wird natürlich auch in Italien berichtet. So manchem Italiener in der Schweiz dämmert nun, dass er sein Haus, das er vielleicht mal geerbt hat, auch hier hätte deklarieren müssen.»
Selbstanzeige verhindert Schlimmeres
Die Schweiz erfährt ab nächstem Jahr zwar nicht direkt, ob ein hier lebender Ausländer ein Haus in seiner alten Heimat besitzt. Aber die hiesigen Steuerämter erhalten Bankdaten. Und dort können sie sehen, ob jemand Mieteinnahmen generiert – oder im Falle eines Hausverkaufs plötzlich eine höhere Summe auf sein Konto eingeht.
Francesco Miceli hat in den vergangenen 12 Monaten über 1000 Leute informiert. Er rate immer dasselbe: Bringt die Sache in Ordnung. Geradebiegen können das die Leute, indem sie sich bei den hiesigen Steuerbehörden selber anzeigen. Sie müssen dann die Vermögenssteuer bis zehn Jahre zurück plus die Zinsen bezahlen.
Leistungskürzungen drohen
Maria Siniscalco hat den Rat befolgt und ihr Haus in Italien nachversteuert. Sie hat nur ein paar wenige 100 Franken nachzahlen müssen, weil das Haus nur wenig Wert hat. In den meisten Fällen geht es um kleine Beträge, die nachversteuert werden müssen. Den grossen Geldsegen erwarten die kantonalen Steuerämter deswegen nicht.
In Einzelfällen kann die Neudeklaration aber einschneidendere Folgen haben, sagt Miceli: «Es gibt Leute, die erhalten Ergänzungsleistungen oder ihnen wird die Krankenkassenprämie verbilligt, weil sie wenig verdienen oder kein Vermögen haben. Deklarieren sie nun ihr Haus neu, kann es vorkommen, dass jemand jedes Recht darauf verwirkt – und bezogene Leistungen gar zurückzahlen muss.»
In solchen Fällen führt die Nachdeklaration zu noch prekäreren Einkommensverhältnissen. Das Haus in der alten Heimat notverkaufen ist eine Möglichkeit, um über die Runde zu kommen. Doch ein Blick in den Immobilienmarkt in Südeuropa zeigt: Die Preise sind wegen der Krise am Boden, abgelegene Häuser gelten gar als unverkäuflich.