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Wirtschaft Streit um Sika-Übernahme geht in eine neue Runde

Walter Grübler, der frühere Sika-Verwaltungsratspräsident, möchte mit einer Anfechtungsklage die ausserordentliche Sika-Generalversammlung im Juli verhindern. Zugleich hat das Zuger Obergericht die Berufung der Erbenfamilie abgelehnt, die Stimmrechtsfrage bei der Sika sofort zu klären.

Porträt Walter Grüebler.
Legende: Der ehemaligen Verwaltungsratspräsident Walter Grüebler will die ausserordentliche GV verhindern. Keystone

Die rechtliche Auseinandersetzung im Streit um die Übernahme des Bauchemiekonzerns Sika durch die französische Saint-Gobain geht in eine nächste Runde. Walter Grübler, der ehemalige Verwaltungsratspräsident hat eine Anfechtungsklage eingereicht. Diese ficht den Beschluss an, eine ausserordentliche Generalversammlung (ao GV) am 24. Juli 2015 durchzuführen, schreibt Sika in einer Mitteilung.

Grübler gehört zur Aktionärsgruppe «Sika Spirit», die das Unternehmen als unabhängige Schweizer Firma erhalten möchten und sich gegen die Übernahme von Saint-Gobain wehrt.

Wie Sika dazu schreibt, sei der Beschluss für eine ao GV an der ordentlichen GV vom 14. April gefällt worden und zwar auf Antrag und mit den Stimmen der von der Sika-Gründerfamilie Burkard kontrollierten Schenker-Winkler Holding AG (SWH). Der Verwaltungsrat sei weiterhin davon überzeugt, dass der von der SWH angestrebte Verkauf der Sika an Saint-Gobain nicht umsetzbar sei. Zudem ergebe dies auch unternehmerisch keinen Sinn, wiederholte das Management seine bisherige Position.

Blick zwischen den Sitzreihen auf das Sika-Management anlässlich der Generalversammlung vom April.
Legende: Die ausserordentliche GV soll nicht stattfinden und die Stimmrechtsfrage wird nicht per sofort gerichtlich geklärt. Keystone

Berufung der Erbenfamilie abgelehnt

Gleichentags hat das Zuger Obergericht als zweite Instanz die Berufung der Erbenfamilie abgelehnt, die Stimmrechtsfrage bei der Sika sofort zu klären. Es bestätigt damit den erstinstanzlichen Entscheid des Kantonsgerichts. Die Frage, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig war, muss damit in einem ordentlichen Verfahren entschieden werden.

Das Obergericht begründet seinen Entscheid damit, dass rasche vorsorgliche Massnahmen gegen die Stimmrechtsbeschränkung der Erbenfamilie die umstrittene Übernahme durch Saint-Gobain ermöglichen würde und dadurch unumkehrbar mache.

Der Nachteil für Sika wäre damit grösser als jener für die Erbenfamilie. Die Gründerfamilie hat sich damit bislang erfolglos gegen die Beschränkung ihrer Stimmrechte auf nur noch fünf Prozent an der ordentlichen GV gewehrt. Ein Rechtsschutzinteresse der SWH sei aber nach wie vor gegeben, so das Obergericht.

Die Sika-Erben hielten bislang mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent. Seither ist zwischen der Erbenfamilie und dem Sika-Management ein Streit ausgebrochen, der mittlerweile gerichtlich ausgefochten wird.

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