Die Swatch Group ist mit einer Schadenersatzklage am Zürcher Handelsgericht gescheitert. Der Uhren- und Schmuckkonzern hatte von der Bank UBS eine Zahlung von 24,8 Millionen Franken gefordert. Grund sind Anlageverluste aus der Finanzkrise.
Im Mai und im Juni 2007 hatte Swatch auf Anraten der UBS Anteile an einem Anlagefonds erworben. Dieser hatte zu der Zeit einen Wert von 46,9 Millionen Franken. Im Zuge der Finanzkrise, die im Verlaufe der Jahre 2007 und 2008 erfolgte, verlor der Fonds massiv an Wert.
Swatch war selber verantwortlich
Daraufhin leitete die Swatch Group juristische Schritte gegen die UBS ein. Mit dem Vorwurf, die Bank habe sie falsch beraten. Das Handelsgericht befand aber, dass Rechtsverhältnis zwischen dem Uhrenkonzern und der UBS sei ein Anlagevertrag. Der Entscheid über die Anlagen liege dabei beim Kunden und nicht bei der Bank.
Die UBS hätte zudem die Finanzkrise und deren Folgen nicht voraussehen können. Die Empfehlung der Bank an den Westschweizer Konzern sei angemessen gewesen, wenn man die Risikobereitschaft der Swatch Group und deren Anlageziele berücksichtigt.
Die Swatch Group sei eine sachkundige und erfahrene Anlegerin, befand das Gericht weiter. Bei der Wahl der Anlagen seien sich die Partner daher auf «Augenhöhe» begegnet. Gegen den Entscheid können die Parteien innert 30 Tagen Beschwerde einreichen. Dann würde der Fall ans Bundesgericht weitergereicht werden.