80 Prozent des Rohstoffgewichts müssen aus der Schweiz stammen – nur dann gelten Lebensmittel weiterhin als schweizerisch. Das ist die Richtlinie, die Bundesrat und Ständerat befürworten. Nur der Nationalrat weicht davon ab. Er will in stark und schwach verarbeitete Produkte unterscheiden.
Angst vor «Beschiss»
Aus der Wirtschaft kommen kritische Stimmen zur 80-Prozent-Regel. «Wenn wir tatsächlich nicht mehr mit dem Schweizer Kreuz werben können, überlegen wir uns, ob der Standort Thayngen (SH) noch Sinn macht, oder wir unsere Produktion an einen billigeren Standort verlegen», sagt Unilever Schweiz (u.a. Knorr).
Die Wander AG (Ovomaltine) schlägt in dieselbe Kerbe. «Ovomaltine ist ein Exportschlager, wir sind auf die Marke Schweiz angewiesen. Mit der 80-Prozent-Regel könnten wir nicht mehr damit werben, das wäre ein erheblicher Nachteil im Ausland und gefährdet Arbeitsplätze am Standort Neuenegg.»
Der Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes befürwortet hingegen einen Schutz der Marke Schweiz. «Das ist wichtig für die Glaubwürdigkeit.» Er betont jedoch die Notwendigkeit möglicher Ausnahmen für die Industrie, denn «bei Produkten, die in der Schweiz nicht vorhanden sind, müssen die Produzenten ausweichen dürfen.»
Einen «Beschiss» an den Konsumenten sieht Prisca Birrer-Heimo, wenn die 80-Prozent-Regel nicht in die Praxis umgesetzt werden würde. Die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz will verhindern, «dass Konsumenten getäuscht werden».