Mangelnde Kontrollen und ungenügende Compliance-Prozesse: So das Urteil der französischen Bankenaufsicht. Der französische Ableger der Grossbank hat nach
Ansicht der Behörden «Laschheit» in der Kontrolle seiner Geschäftspraktiken nicht zuletzt auch bezüglich Geldwäscherei und Steuervergehen gezeigt. Das kostet nun die Grossbank 10 Millionen Euro.
In einer Stellungnahme verwies die UBS auf ihre Bemühungen zur Verstärkung der Compliance in den letzten Jahren. Sie will nun prüfen, ob sie Berufung einlegen wird.
Anstiftung zu Schwarzgeld-Transfer
Gegen die UBS ist Anfang Juni in Frankreich ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Sie wird verdächtigt, seit 2000 ein System aufgebaut zu haben, um Kunden zur Eröffnung von Schwarzgeld-Konten in der Schweiz zu bewegen.
Hintergrund ist ein im April 2012 eröffnetes Verfahren der Bankenaufsicht. Sie wirft der Führung der französischen UBS nun vor, dass sie spätestens seit dem Herbst 2007 von «schwerwiegenden Risiken» betreffend juristischer oder disziplinarrechtlicher Verfahren wegen möglicher Beihilfe zum Steuerbetrug sowie in Bezug auf «den Ruf des Finanzinstituts» wusste. Dennoch habe die Führung der Bank mehr als 18 Monate gewartet, bevor sie intern reagiert habe.
Korrektur eingeleitet
Die UBS verweist in der Stellungnahme darauf, dass der Fall die Vergangenheit betreffe. Die Sanktionskommission habe die Massnahmen anerkannt, welche die UBS Frankreich seit 2009 zur Verstärkung ihres Compliance-Prozesses umgesetzt habe. Zudem befinde sich UBS Frankreich seit 2012 unter neuer Führung.