Auf den letzten Drücker kommt die UBS Forderungen der französischen Justiz nach. Sie hat die Kaution über 1,32 Milliarden Franken überwiesen. Ein Anwalt der Bank sowie Quellen aus der französischen Justiz machten entsprechende Aussagen.
Der UBS-Anwalt verwies auch darauf, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt sei. Die Bank verweist auf einen noch hängigen Entscheid zu ihrer Beschwerde beim Kassationsgericht. Und sie erwägt weitere rechtliche Schritte.
Verdacht auf Geldwäscherei
Die französische Justiz hatte die Ermittlungen gegen die Schweizer Grossbank wegen mutmasslicher Beihilfe zu Steuerhinterziehung im Juli ausgeweitet. Sie leitete Anklageverfahren wegen Geldwäscherei ein. Zudem wurde mit Blick auf eine mögliche Busse verlangt, dass die UBS für die weitere Tätigkeit ihres grenzüberschreitenden Geschäfts bis 30. September eine Kaution hinterlegt.
Die UBS hatte die neue Summe als beispiellos und ungerechtfertigt bezeichnet. Sowohl die rechtliche Grundlage für den Betrag als auch die Berechnungsmethode seien grundlegend mangelhaft. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.
In der Folge legte die Bank beim französischen Kassationshof Berufung ein und stellte in Aussicht, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Das Einlegen des Rechtsmittels am Kassationsgerichtshof hatte indes keine aufschiebende Wirkung. Der letzte Termin für die Kautionszahlung wurde für den heutigen Dienstag festgesetzt.