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Philip Morris-Sitz in Lausanne
Legende: Philip Morris-Sitz in Lausanne: Ein Fall mit Signalwirkung Keystone

Wirtschaft Uruguay gegen Philip Morris: Ein Fall, der Schule machen könnte

Der Schweizer Tabakkonzern Philip Morris verliert eine Millionenklage: Uruguay darf seine Rauchergesetze verschärfen, ohne den Tabakmulti entschädigen zu müssen. Der Fall vor dem Schiedsgericht der Weltbank könnte Signalwirkung haben.

Der Jahresumsatz des weltgrössten Tabakkonzerns Philip Morris – er hat seinen Sitz in der Schweiz – liegt bei rund 80 Milliarden Dollar. Eine Summe, die deutlich grösser ist als die Wirtschaftsleistung des südamerikanischen Kleinstaats Uruguay. Doch vor dem Schiedsgerichtshof der Weltbank in Washington hat Uruguay nun Recht bekommen.

Staaten haben Spielraum

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Uruguay darf seine Anti-Tabak-Gesetze weiter verschärfen und zum Beispiel vorschreiben, dass auf Zigarettenpackungen 80 Prozent der Fläche mit Warnhinweisen bedeckt sein müssen. Ferner sind nur noch einheitliche Markennamen erlaubt – also zum Beispiel nicht mehr Marlboro Gold oder Marlboro Light.

Rodrigo Polanco, Experte für Investitionsrecht beim Welthandelsinstitut der Universität Bern, spricht von einer wichtigen Entscheidung des Schiedsgerichts. Er zeige, dass Staaten einen Spielraum hätten, um griffige Gesetze zum Schutze ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erlassen – auch gegen die Interessen grosser Investoren wie Philip Morris.

25 Millionen Entschädigung

Unter seinem Staatspräsidenten Tabaré Vazquez – er war früher Arzt und Krebs-Spezialist – hatte Uruguay schon zuvor seine Rauchergesetze verschärft. Schon seit langem gilt etwa ein Rauchverbot in Restaurants und öffentlichen Gebäuden.

Philip Morris hatte 25 Millionen Dollar Entschädigung gefordert, gestützt auf das Investitionsabkommen der Schweiz mit Uruguay. Das Unternehmen teilte inzwischen schriftlich mit, es akzeptiere den ablehnenden Entscheid des Schiedsgerichts und werde auch keine ähnlichen Klagen anstrengen. Weitere Fragen wollte Philip Morris nicht beantworten.

«Die Klage hätte es gar nicht geben dürfen»

Erfreut reagiert Alliance Sud, die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Entwicklungsorganisationen. Handelsspezialistin Isolde Agazzi meldet jedoch ganz grundsätzliche Bedenken an. «Diese Klage hätte gar nie zustande kommen dürfen», sagt sie. Es gehe nicht an, dass ein ausländisches Unternehmen einen Staat verklage, weil dieser gesetzliche Massnahmen zum Schutze der Gesundheit oder der Umwelt erlasse. «Das darf nicht sein.»

Alliance Sud lehnt die Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten grundsätzlich ab, denn grosse Konzerne sässen oftmals am längeren Hebel als kleine Staaten und könnten schon nur mit der Drohung einer Klage unliebsame Gesetzgebungen verhindern.

Schweiz muss nachziehen

Das sieht Investitionsrechts-Experte Rodrigo Polanco vom Berner Welt-Handels-Institut anders: Gerade der Fall Philip Morris gegen Uruguay zeige, dass das System funktioniere. Polanco regt aber an, dass die bestehenden Investitionsschutz-Abkommen neu ausgehandelt werden – so wie dies zur Zeit die EU, die USA oder Kanada täten. So müssten gewisse ökologische, soziale oder Arbeitsrechtsstandards in die Abkommen hineingeschrieben werden.

Polanco betont, die Schweiz habe das weltweit drittgrösste Netz an solchen Abkommen. Bewege sie sich, könnte das Signalwirkung haben.

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