Kategorie 2 oder 3? Das ist die zentrale Frage, die sich alle Schweizer Banken zurzeit stellen – mit Ausnahme derjenigen 14 Geldinstitute, die zur Kategorie 1 gehören, weil die US-Behörden bereits gegen sie ermitteln.
Banken, die sich für die Kategorie 2 entscheiden, gehen davon aus, dass sie gegen US-Steuergesetze verstossen haben. Sie müssen mit einer saftigen Busse rechnen. Sie werden dann aber nicht mehr weiter belangt. Banken der Kategorie 3 glauben hingegen, ihre Unschuld beweisen zu können.
Schwierige Abklärungen unter Zeitdruck
Kategorie 2, schuldig, oder Kategorie 3, unschuldig? Eine einfache Frage, aber eine komplexe Antwort: Banken haben nämlich grösste Schwierigkeiten, genau zu wissen, ob sich alle ihre Kunden gesetzeskonform verhalten haben.
Kommt dazu, dass der Zeitplan des US-Programms viele Banken dazu veranlasst, sich im Zweifelsfall schuldig zu bekennen. Denn: Die Schuldigen müssen sich bis Ende Dezember dieses Jahres melden, die Unschuldigen bis Mitte 2014.
Es sei schwierig, dieses Risiko zu bestimmen, sagt Scott Michel, Steueranwalt in Washington und New York: «Es besteht die Gefahr, dass das amerikanische Justizdepartement eine Bank zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2014 als Ziel einer Strafuntersuchung auswählt – aufgrund welcher Informationen auch immer.»
Nachträglicher Wechsel nicht möglich
Bis Ende Jahr halten sich die USA mit Untersuchungen gegen weitere Banken zurück. Danach sei es aber durchaus möglich, dass Schweizer Banken, die sich nicht unter der Kategorie 2 eingeordnet haben, in Visier der US-Justiz geraten, sagt Michel. Zurück in eine andere Kategorie könne eine Bank dann nicht mehr.
Kategorie 2 oder 3? Um diese Frage zu beantworten brauchen rund 200 Schweizer Banken Unterstützung. Steueranwälte können mit viel Arbeit rechnen – auch solche, die sich bis jetzt noch nicht auf das Thema spezialisiert hatten.