Einst galt die Swissair als fliegende Bank, als sicherer Wert. Damals träumten die Chefs davon, international ganz vorne mitzufliegen. 1995 kaufte die Swissair deshalb 49 Prozent der belgischen Fluggesellschaft Sabena.
Dann kam das Grounding der Swissair und in der Folge auch die Pleite von Sabena. Vom einstigen Glanz der beiden Firmen ist nicht mehr viel übrig. Von der Zusammenarbeit auch nicht. Stattdessen streiten die Anwälte der konkursiten Firmen vor diversen Gerichten, wer wem wie viel Geld zu zahlen hat.
Mehr als vier Milliarden Franken forderte Sabena im Schweizer Konkursverfahren von der Swissair. Zugelassen wurden Forderungen von knapp 400 Millionen.
Direkt verantwortlich oder nicht?
In Belgien indessen erreichte die Sabena in einem Zivilprozess, dass die Gerichte die Swissair ganz direkt für das Scheitern von Sabena verantwortlich erklärten. Damit schien 2011 der Weg frei, um relativ unkompliziert in der Schweiz Geld aus dem Swissair-Nachlass zu bekommen. Tatsächlich bestätigte das Zürcher Obergericht 2012: Das belgische Urteil gilt auch für die Schweizer Behörden.
Das tut es nicht, sagt nun aber das Bundesgericht. Weil das Urteil nur scheinbar ein eigenständiges Urteil in einem Zivilverfahren sei. Inhaltlich sei es untrennbar mit dem Konkurs der Swissair verknüpft. In Konkursverfahren aber würden ausländische Urteile nicht anerkannt.
Der belgische Sieg der Sabena-Anwälte ist hierzulande nichts wert. Der Streit geht deshalb vor Schweizer Gerichten weiter.
«In der Schweiz wird entschieden»
Karl Wüthrich, der Konkursverwalter der Swissair, ist zufrieden mit dem Entscheid des Bundesgerichts. Wieviel die Sabena aus dem Swissair-Nachlass fordern dürfe, werde demnach in der Schweiz entschieden, und nicht in Brüssel, sagt er. Er spricht von drei Verfahren, die noch hängig seien, insgesamt gehe es um eine Summe von 3,2 Milliarden Franken.
«Neunzig Prozent der Fälle im Konkursverfahren sind abgewickelt. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass die letzten zehn Prozent die schwierigsten sind», sagt der Wirtschaftsanwalt. Es sei auch nicht das erste Mal, dass das Bundegericht in dieser Sache habe entscheiden müssen.