Wie die Kartellwächter der Weko in Bern bekannt gaben, haben Vorabklärungen Anhaltspunkte geliefert, dass Swisscom und Cinetrade respektive deren Pay-TV-Anbieter Teleclub gegen das Kartellgesetz verstossen haben.
So fand das Weko-Sekretariat Hinweise, dass die marktbeherrschenden Unternehmen diese Stellung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV missbraucht haben.
Keine Vertragsfreiheit für Quasi-Monopole
Untersucht wird nun, ob Cinetrade Anbietern von Konkurrenzprodukten zu Swisscom TV bestimmte Angebote unrechtmässig verweigert.
Weiter prüfen die Kartellwächter, ob Cinetrade gewisse TV-Plattformanbieter und Endkunden diskriminiert, indem das Teleclub-Angebot über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen. Dies, obwohl das Sportangebot auf Swisscom TV umfangreicher ist.