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Wirtschaft Weko nimmt Pay-TV-Anbieter ins Visier

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung zur Live-Übertragung von Sportereignissen im Bezahlfernsehen eröffnet. Swisscom und Cinetrade stehen im Verdacht, ihre marktbeherrschende Position missbraucht zu haben.

49 % von Cinetrade = Swisscom

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Das Medienunternehmen Cinetrade hält langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Bezahlfernsehen. Dem Telekommunikationskonzern Swisscom gehören 49 % des Cinetrade-Aktienkapitals.

Wie die Kartellwächter der Weko in Bern bekannt gaben, haben Vorabklärungen Anhaltspunkte geliefert, dass Swisscom und Cinetrade respektive deren Pay-TV-Anbieter Teleclub gegen das Kartellgesetz  verstossen haben.

So fand das Weko-Sekretariat Hinweise, dass die marktbeherrschenden Unternehmen diese Stellung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV missbraucht haben.

Keine Vertragsfreiheit für Quasi-Monopole

Untersucht wird nun, ob Cinetrade Anbietern von Konkurrenzprodukten zu Swisscom TV bestimmte Angebote unrechtmässig verweigert.

Weiter prüfen die Kartellwächter, ob Cinetrade gewisse TV-Plattformanbieter und Endkunden diskriminiert, indem das Teleclub-Angebot über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen. Dies, obwohl das Sportangebot auf Swisscom TV umfangreicher ist.

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