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Wirtschaft Weko nimmt Post ins Visier

Die Schweizerische Post nütze ihre starke Stellung aus – diesen Verdacht hegt die Wettbewerbskommission. Deshalb hat sie eine Untersuchung eingeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob die Post mit ihren Angeboten an Geschäftskunden gegen das Kartellrecht verstösst.

Eine Frau vertaut ein Päckli in einer Schublade, daneben steht gross das Post-Logo.
Legende: Die Post muss sich gegenüber der Wettbewerbskommission erklären. Keystone

Die Wettbewerbskommission Weko hat Hinweise. Rafael Corazza, der Direktor der Weko, geht darum der Frage nach: Bindet die Post ihre Geschäftskunden mit einem speziellen System von Rabatten an sich?

Dies könnte die Post laut Corazza machen, in dem sie Rabatte gewähre, die den ganzen Bereich der Dienstleistungen der Post betreffen und nicht nur den Bereich, der gerade zur Diskussion steht. «Die Konkurrenten können solche Rabatte gar nicht geben, weil sie in den Bereichen gar nicht tätig sind», sagt Corazza.

Die Konkurrenten sind in den verschiedenen Bereichen nicht tätig, weil sie noch zu jung oder zu klein sind, oder weil sie es gar nicht dürfen. Zum Beispiel dürfen sie keine Briefe versenden, die leichter sind als 50 Gramm. Da verfügt die Post nach wie vor über ein staatlich sanktioniertes Monopol.

Audio
Verletzt die Post Kartellrecht?
aus Rendez-vous vom 18.07.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 39 Sekunden.

Verboten: Private Kuriere mit Rabatten ausstechen

Sollte sich heraustellen, dass die Post just solche Dienstleistungen Geschäftskunden günstiger anbietet, wenn diese im Gegenzug ihre adressierten Briefsendungen nicht über private Kuriere verschicken, dann wäre das ein Verstoss gegen das Kartellrecht.

Die Post selbst nehme den Beginn der Untersuchung zur Kenntnis. Das sagt Mediensprecher Bernhard Bürki: «Wir werden selbstverständlich im Rahmen dieser Untersuchung mit der Weko kooperieren.» Da es sich aber um ein neu eröffnetes Verfahren handle, könne die Post inhaltlich nicht weiter Stellung nehmen.

In den nächsten anderthalb Jahren will die Weko die Frage klären. Je nachdem kann sie die Post zu einer Änderung ihres Rabattsystems verdonnern oder diese büssen.

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