Jedes neunte Unternehmen in der Schweiz gehört einem Ehepaar und wird von diesem gemeinsam geführt. Diese Hochrechnung stammt von Urs Fueglistaller, Professor am KMU-Institut der Universität Sankt Gallen. Er kennt die Höhen und Tiefen solcher Beziehungen: «In jungen Jahren ist man euphorisch, man hat so viel zu tun», sagt er im Interview mit «ECO». «Es gibt dann vielleicht einmal ein Alter mit vierzig oder fünfzig, in dem man andere Interessen hat und sich auseinanderlebt.» Kommt es zur Trennung, können die finanziellen Folgen den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
So kann eine Scheidung ungewollt den Verkauf des Unternehmens nach sich ziehen. Haben die Ehegatten keine spezielle Regelung getroffen, also einen Ehevertrag abgeschlossen, so gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaft. In diesem Fall muss bei einer Scheidung hälftig geteilt werden. Ein Partner muss den anderen ausbezahlen. Nebst emotionalem Schmerz droht eine finanzielle Einbusse. Etwa dann, wenn das Unternehmen im falschen Moment unter seinem Preis verkauft werden muss, um den Partner rasch abzufinden.
Zeitlich gestaffeltes Ausbezahlen
Ein Ehevertrag und allenfalls eine Gütertrennung können den Fortbestand des Unternehmens im Krisenfall sichern. Deshalb lohnt sich der Gang zum Anwalt, bevor der Haussegen schief hängt und eine teure «Kampfscheidung» droht. Mit einem Ehevertrag kann beispielsweise langfristig der Unterhalt der Familie gesichert werden, ohne dass das Unternehmen zwangsläufig verkauft werden muss.
Der Zürcher Scheidungsanwalt Roger Groner nennt ein Beispiel, wie Unternehmerpaare vorgehen können: «Es kann abgemacht werden, dass ein Ehegatte den Anteil des anderen kaufen und ihn zeitlich gestaffelt ausbezahlen kann.» Damit kann ein übereilter Verkauf des Unternehmens vermieden werden, um rasch Liquidität beschaffen zu müssen.
Ein Ehevertrag kann aber auch ganz andere Gründe haben. Raphael und Juliane Bachmann von der gleichnamigen Luzerner Confiserie wählten folgenden Weg: Juliane kam 2001 in das bestehende Unternehmen der Familie Bachmann. Um das finanzielle und unternehmerische Gleichgewicht der anderen Familienmitglieder nicht zu gefährden, schlossen Juliane und Raphael Bachmann einen Ehevertrag samt Gütertrennung und Aktionärsbindungsvertrag.
Heute sagt Juliane Bachmann: «Ich habe keine Angst zu kurz kommen. Es wurde ja nicht nur das Überleben des Geschäftes geregelt. Es sind alle Fälle durchgespielt worden wie Trennung oder wenn einer von uns stirbt. Wir haben dafür gesorgt, dass nicht nur das Geschäft, sondern auch unsere Familie ausreichend abgesichert wäre.»