Wenn ein Vermögensverwalter seiner Kundschaft Bankprodukte verkauft, bekommt er sogenannte Retrozessionen. Dies ist eine Art Provision für den Vermögensverwalter. Doch diese Provisionen gehören dem Kunden, nicht dem Vermögensverwalter. So hat das Bundesgericht im letzten Herbst entschieden.
Seit dem Urteil wenden sich Kunden an den Bankenombudsman Hanspeter Häni. Sie verlangen, dass ihnen die Gelder ausgezahlt werden. Denn es gebe Unsicherheiten in der Öffentlichkeit, sagt Häni gegenüber Radio SRF. «Die Bank verwaltet doch meine Wertpapiere, denken die Leute».
Doch: «Nur in den Fällen, in denen ein Kunde einer Bank ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt hat, muss die Bank die Retrozessionen zurückerstatten», sagt Häni. Bei einem Vermögenverwaltungsauftrag dagegen seien die Entscheide zum Kauf der einzelnen Anlagen ausdrücklich der Bank überlassen. Der Kunde gibt vor, wie er sein Vermögen verwaltet haben möchte.
Fälle der Kunde den Kaufentscheid selbst, auch wenn er von der Bank entsprechend beraten wurde, müsse die Bank nichts zurückgeben, sagt Häni.