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Wirtschaft Wer bezahlt Energiewende? Mieter und Vermieter liegen im Streit

Minergie-Standard, Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarenergie: Mit diesen Gebäudesanierungen könnte viel Energie und Geld gespart werden. Wer für die Investitionskosten aufkommen soll, darüber sind sich Hauseigentümer und Mieter uneins. Der Mieterverband spricht von «missbräuchlichen Aufschlägen».

Über 40% des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen fallen in der Schweiz im Gebäudebereich an. Ungefähr 1,5 der 2,3 Millionen Gebäude entsprechen nicht den heutigen energetischen Standards. Würden sie nach Minergie-Standard saniert oder Holzheizungen, Wärmepumpen und Solarenergie installiert, könnte viel Geld und Energie gespart werden. Darüber, wer für die Sanierungskosten aufkommen soll, streiten sich Mieter und Hauseigentümer jedoch.

Würden alle sanierungsbedürftigen Gebäude in der Schweiz renoviert, würde dies 100 bis 150 Milliarden Franken kosten, sagt Ansgar Gmür, Direktor des Hauseigentümerverbands. Dass sich sowohl Mieter als auch Vermieter an diesen Kosten beteiligen müssten, sei klar, so Gmür.

Wärmebild
Legende: Dieses Wärmebild zeigt in rot an, wo Sparpotenzial liegt. Hier geht besonders viel Energie bei den Fenstern verloren. Keystone/ QC-Expert AG

«Die Aufschläge sind im missbräuchlichen Bereich»

Glaubt man dem Direktor des Mieterverbands, Michael Töngi, scheint dies allerdings nicht so klar zu sein. «Würden alle Liegenschaften gemäss Vorgaben saniert, würde der Mietzins gesamtschweizerisch ungefähr 10 Prozent steigen».

Dieser Aufschlag sei jedoch nicht das Problem: Viele Mieter befürworteten Sanierungen. «Das Problem ist, dass die Aufschläge der Vermieter sehr hoch sind – in einem missbräuchlichen Bereich.» Hinzu komme, dass energetische Sanierungen zwar mit Subventionen gefördert werden. Allerdings werde den Mietern vielfach gekündigt. So könne der Vermieter die Wohnungen zum Marktniveau neu vermieten. Die Fördergelder des Bundes blieben so beim Vermieter.

HEV streitet ab

«Klar gibt es schwarze Schafe», wiegelt HEV-Direktor Gmür ab. Dass aber systematisch zu hohe Mietzinsaufschläge oder ungerechtfertigt Kündigungen ausgesprochen werden, streitet er ab: «Die Mieten sind in einem Vertrag abgemacht, zu dem der Mieter bewusst ja gesagt hat. Wenn der Vermieter Investitionen – gerade energetische – tätigt, kann er den Mietzins heben. Wenn der Mieter findet, er werde abgezockt, kann er gratis vor die Schlichtungsstelle gehen.»

Dem Mieterverband reicht das nicht aus. Er fordert Nachbesserungen beim Gebäudesanierungsprogramm, über das das Parlament im Rahmen der Energiestrategie 2050 debattiert. Ein Thema sind Fördergelder: Fliessen diese, sollen weder Kündigungen noch Luxussanierungen möglich sein.

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