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Wirtschaft Wird die Post wegen Geldwäscherei schuldig gesprochen?

Das Solothurner Obergericht eröffnet heute in einem Fall von mutmasslicher Geldwäscherei sein Urteil. Die Schweizerische Post war in erster Instanz der Geldwäscherei schuldig gesprochen worden. Dagegen wehrte sie sich. Die Geschichte beginnt am Postschalter mit einer Barauszahlung in Millionenhöhe.

Der Fall geht zurück auf das Jahr 2005. Damals hob ein Solothurner Treuhänder 4,6 Millionen Franken am Postschalter ab. Angeblich wollte er mit dem Geld einen Edelstein kaufen. Die Schalterangestellte reagierte richtig: Sie holte zuerst das Okay von der internen Stelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ein. Dann zahlte sie – wie gewünscht – die 4600 Tausendernoten aus.

Treuhänder und Komplizin verurteilt

Pikantes Detail: Erst tags zuvor waren fünf Millionen Franken – also ein etwa gleich hoher Betrag – aufs Konto eingezahlt worden. Wie sich später zeigte, war das Geld nicht sauber: Der Treuhänder hatte es zusammen mit einer Komplizin aus Deutschland erschwindelt. Die beiden sind deswegen mittlerweile zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Aber auch die Post hat das Gericht in erster Instanz wegen Geldwäscherei verurteilt. Der Vorwurf: Sie habe die auffallend hohe Zahlung zu wenig gründlich unter die Lupe genommen. Die Kontroll-Strukturen seien mangelhaft gewesen. Und hätte die zuständige Stelle genau genug hingeschaut, hätte sie Verdacht schöpfen müssen.

Ein Urteil mit Signalwirkung?

Die Post bestreitet dies und hat das Urteil weitergezogen. Das Interessante am heutigen Richterspruch wird sein, ob die Post verurteilt wird, weil sie sich bei der Kontrolle der Geldströme zu wenig gut organisiert hatte. Wenn das so ist, dürfte das vielen Unternehmen in der Schweiz zu denken geben. Denn grundsätzlich können sich Firmen aller Art wegen Geldwäscherei strafbar machen – nicht nur Banken und die Post mit ihrer Postfinance.

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