Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat vor dem Bezirksgericht Manhattan einen Antrag gestellt, die US-Partnerbanken der ZKB per richterlichem Beschluss zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen, wie «ECO» gestern Berichtete. Die ZKB wickelte ihre Geschäfte in den USA über die Citibank und Bank of New York Mellon ab.
Wird der sogenannte John Doe Summons vom Gericht verfügt, müssten diese beiden Banken die Namen jener US-Kunden liefern, welche mit der ZKB geschäftet haben. Damit erhöht sich in erster Linie der Druck auf US-Kunden mit unversteuerten Vermögen. Doch auch der Druck auf alle Schweizer Banken steigt, dem US-Programm zur Regelung der Altlasten bis Ende Jahr zuzustimmen.
Wegelin hat nicht mit den USA kooperiert
Im Vergleich zur Bank Wegelin, die nach einem ähnlichen Vorgehen der US-Justiz Ende 2011 aufgab, braucht sich die ZKB vor allem aus zwei Gründen weniger Sorgen zu machen: Bei der ZKB umfasste das Geschäft mit US-Kunden nie mehr als 1 Prozent, während sich Wegelin sehr stark für diese Kundschaft engagierte. Auch sperrte sich Wegelin gegen eine Kooperation mit den US-Behörden, während die ZKB hier mitmacht und auch bereits Daten geliefert hat.
Bislang ist noch keine Schweizer Bank in den USA angeklagt worden, wenn sie mit den Behörden kooperierte. Heikel würde es für die ZKB erst, wenn die USA feststellen sollten, dass die Zürcher Kantonalbank den US-Behörden nicht alles offengelegt hat, was das Geschäft mit US-Kunden betrifft.
US-Behörden wollen die Namen der Steuersünder
Mit dem Antrag auf einen John Doe Dummons versucht die US-Justiz nun, eine Abkürzung zu nehmen, um an die Kundendaten zu kommen. Das «alte» Verfahren beruht auf der Amtshilfe: Die US-Behörden müssen die Herausgabe von US-Kundennamen bei den Schweizer Behörden beantragen. Das ist sehr langwierig, wie die Bemühungen der letzten Jahre zeigen.
Das neuste Vorgehen der US-Behörden ist auch ein Signal an die Schweizer Banken, beim US-Programm zur Regelung der Altlasten mitzumachen. Dieses ist zwar aufwendig für die Finanzhäuser und am Ende müssen sie eine hohe Busse bezahlen – dafür sind sie vor Klagen in den USA geschützt. Bis Ende Jahr haben die Schweizer Banken noch Zeit, sich für oder gegen das US-Programm zu entscheiden.
US-Steuerhinterzieher haben sich strafbar gemacht
«Es ist in der Tat so, dass sich die amerikanischen Korrespondenzbanken als Achillesferse der Schweizer Institute herausgestellt haben», sagt Susan Emmenegger, Professorin für Bankenrecht an der Uni Bern gegenüber SRF. Denn es bestehe eine realistische Chance, dass die US-Behörden die Daten der US-Bankkunden von den Banken in den USA erhalten: «Die US-Steuerpflichtigen, die ihre Konten nicht deklariert haben, haben sich auf jeden Fall strafbar gemacht.»
Es sei davon auszugehen, dass solche Kunden, wenn sie denn identifiziert werden, der betreffenden Schweizer Bank eine Mitverantwortung an ihrem Verhalten zuschieben werden. Auch deshalb erhöht sich nun der Druck auf die Schweizer Banken, der Lösung im Steuerstreit nach US-Vorgaben zuzustimmen.
Für Susan Emmenegger ist klar: «Die USA sind sehr harte Verhandler – wo sie sich einen Verhandlungsvorteil erhoffen, da werden sie ihn ausnützen.» Und offenbar versprächen sie sich durch das neuste Vorgehen tatsächlich einen zusätzlichen Vorteil.