Was ist neu? Die Betreibungsauskunft soll schweizweit und online organisiert werden. National- und Ständerat haben der Einführung eines zentralen Informationssystems für landesweite Betreibungsauskünfte zugestimmt. Bis anhin war die Betreibungsauskunft regional organisiert, über sogenannte Betreibungskreise. Insgesamt gibt es in der Schweiz über 350 solcher Betreibungskreise. Wer viele Schulden angehäuft hat und schon betrieben wurde, konnte bisher einfach den Wohnort wechseln, um wieder eine weisse Weste zu haben. Weil die Betreibungsämter bisher keine Informationen austauschen.
Wem nützt die Neuerung? Sie nützt Mieterinnen, weil sie nicht mehr bei jedem Umzug einen neuen Betreibungsregisterauszug einholen müssen. Und Vermietern, weil sie darauf vertrauen können, dass sie einen aussagekräftigen Auszug des zukünftigen Mieters haben. Aber auch Unternehmen können viel einfacher in Erfahrung bringen, ob der Geschäftspartner schon betrieben wurde – oder Zahlungen verschleppt hat. Und Banken können einfacher herausfinden, wie kreditwürdig eine Person oder ein Unternehmen ist.
Wer hat das Nachsehen? Alle, die ihre Schulden verschleiern wollen, indem sie den Wohnort wechseln. Oder Unternehmer, die bei massiven Zahlungsschwierigkeiten mit der Firma in einen anderen Kanton ziehen und die Firma schlicht umbenennen. Das wird nicht mehr viel nützen. Denn das neue zentrale Register stützt sich bei Personen auf die AHV-Nummer und bei Firmen auf die Unternehmens-Identifikations-Nummer. Beide Nummern bleiben bestehen.
Warum kommt die Systemumstellung erst jetzt? Widerstand gab es über Jahre – und von ganz unterschiedlichen Seiten: Der Bundesrat warnte vor den Kosten. Kantone und Gemeinden pochten auf ihre föderalistische Autonomie. Es gab Bedenken wegen des Datenschutzes. Und rund um die Lücken des bisherigen Systems war eine eigene Berufsgruppe entstanden: private Bonitätsprüfer, welche Daten zu Personen oder Unternehmen sammelten und Einschätzungen zur Kreditwürdigkeit verkauften. Auch die hatten etwas zu verlieren.
Wann tritt die Neuerung in Kraft? Das dürfte noch einige Jahre dauern. Fachleute schätzen, dass das digitale zentrale Betreibungsregister frühestens 2029 eingeführt wird. Nicht zuletzt, weil noch jemand gefunden werden muss, der das zentrale Register führt. Lange war umstritten, ob der Bund das übernehmen soll oder ein privates Unternehmen. Immerhin geht es um die zentrale Speicherung von heiklen Informationen. Nun hat man einen Kompromiss gefunden: Der Bund ist zuständig, darf den Betrieb des Registers aber delegieren. Falls es ein privates Unternehmen ist, muss der Bund daran beteiligt sein.