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Zentralschweiz Der Wolf im Isental darf abgeschossen werden

Die Urner Regierung hat den Wolf, der in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 32 Schafe gerissen hat, zum Abschuss freigegeben. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet.

Im Wolfskonzept des Bundes ist geregelt, dass die Kantone für einzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eine Abschussbewilligung erteilt können. Die Schadenschwelle liegt dabei bei 25 gerissenen Nutztieren in einem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten.

Der Wolf im betreffenden Gebiet habe die Schadenschwelle somit deutlich überschritten, teilt die Urner Regierung mit. Daher hat der Kanton Uri den Antrag gestellt, den schadenstiftenden Wolf zu erlegen. Die interkantonale Kommission (IKK) hat einstimmig die Zustimmung gegeben.

Abschussbedingungen

Im Vordergrund stehe die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren. Der Abschussperimeter entspricht dem vermuteten Streifgebiet des Wolfes, ausgenommen ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet.

Herdenschutz

Die Regierung weist aber auch darauf hin, dass im Kanton der Herdenschutz aufgebaut werden müsse. Künftig werden für Abschussentscheide nur noch Risse bei Herden gezählt, bei denen Schutzmassnahmen getroffen wurden.

Legal geschossene Wölfe in der Schweiz seit 1998

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