Der Gemeinderat habe den Abriss der beiden Häuser im letzten Moment gestoppt, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des Kantons und der Gemeinde. Der Gemeinderat hält die Unterbringung von Asylsuchenden in den Gebäuden für eine bessere Lösung als in einer Zivilschutzanlage.
Die beiden Liegenschaften mit neun Wohnungen sollen ein Jahr als Notunterkünfte zwischengenutzt werden. Danach müssen sie einer neuen Überbauung im Ortskern weichen.
Die Betroffenen sind für die Haushaltsführung selbst verantwortlich. Zudem sollen sie sich an gemeinnützigen Einsätzen beteiligen.
Die Schulanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Asylunterkünften werden zu «sensiblen Zonen» erklärt und sollen von den Asylsuchenden nicht betreten werden.