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Gang eines Gefängnisses.
Legende: Der Pfleger sitzt seit 2001 in Haft und bleibt vorläufig im Gefängnis (Symbolbild). Keystone

Zentralschweiz Gesuch um Entlassung abgelehnt - Pfleger bleibt in Haft

Weil er in Alters- und Pflegeheimen der Zentralschweiz 22 Menschen getötet hatte, sitzt ein ehemaliger Pfleger seit 2001 im Gefängnis. Sein Gesuch um bedingte Entlassung nach 15 Jahren Haft wurde nun abgelehnt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Der Entscheid kann innert 20 Tagen beim Luzerner Kantonsgericht angefochten werden. Deshalb macht Stefan Weiss, Leiter der kantonalen Dienststelle Justizvollzug, auf Anfrage des «Regionaljournals Zentralschweiz» keine Angaben zu den Gründen für den Entscheid. Auch zu den Gutachten, die Grundlage für den Entscheid waren, kann sich Weiss nicht äussern.

Der ehemalige Pfleger hatte in mehreren Zentralschweizer Alters- und Pflegeheimen 22 Menschen umgebracht. 2001 kam er in Haft und wurde zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt. Wie vom Gesetz vorgesehen, stellte er nach 15 Jahren ein Gesuch um bedingte Entlassung aus der Haft.

Nach der Ablehnung dieses Gesuchs bleibt der Mann nun vorläufig im offenen Strafvollzug. Er muss also nicht den ganzen Tag in der Zelle sitzen, sondern kann einer Arbeit nachgehen - allerdings nur innerhalb der Anstalt.

Porträt Stefan Weiss
Legende: Stefan Weiss, zuständig für den Justizvollzug im Kanton Luzern: Seine Behörde lehnte das Haftentlassungsgesuch ab. SRF/Miriam Eisner

Sein Gesuch um bedingte Entlassung kann er jederzeit wiederholen. Zudem müssen die Behörden die Haftentlassung alljährlich von Amtes wegen neu prüfen.

Bereits vorher könnte es Erleichterungen für den Mann geben: «Als nächster Schritt vorstellbar wäre ein sogenanntes Arbeitsexternat», sagt Stefan Weiss: «Der Mann könnte in der Privatwirtschaft arbeiten, müsste aber die Freizeit in der Anstalt verbringen.»

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