Die neue Regelung schlägt die Schwyzer Regierung im neuen Gesundheitsgesetz vor. Es hält fest, dass Berufsleute aus dem Gesundheitswesen wie Ärzte oder Apotheker ohne Rücksicht auf das Berufsgeheimnis die Polizei informieren müssen, wenn sie Hinweise haben, die auf eine «erhöhte Gewaltbereitschaft» hindeuten.
Gegen diesen Vorschlag wehren sich nicht nur die Vereinigungen der Ärzte und der Apotheker im Kanton Schwyz, wie Daniel Burger, der Präsident der Schwyzer Ärztegesellschaft erklärt. Er kritisiert, dass Ärzte auch bei unsicheren Hinweisen aktiv werden müssten und damit mehr Probleme schafften als lösten.
Auch Fachleute der Gewaltprävention sind skeptisch. Andrea Wechlin von der Zentralschweizer Fachgruppe häusliche Gewalt begrüsst zwar die Absicht der Schwyzer Regierung, das Gesundheitspersonal für häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Es sei aber falsch, dass die Ärzte auch gegen den Willen der betroffenen Patientinnen und Patienten die Polizei alarmieren müssten.
Über den Vorschlag der Schwyzer Regierung wird das Parlament entscheiden.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17.30 Uhr