Im Kanton Luzern steigen trotz Sparmassnahmen die Ausgaben immer weiter. Die Einnahmen gehen hingegen zurück, für nächstes Jahr rechnet der Kanton mit 20 Millionen Franken Defizit.
Weniger Geld wegen NFA
Insbesondere die Ausfälle durch Mindereinnahmen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) oder das Wegfallen der Liegenschaftssteuer würden den Haushalt massiv belasten. In der Staatskasse fehlten deshalb 80 Millionen Franken, sagt die Regierung. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann will deshalb nächstes Jahr weiter sparen.
Damit der Kanton Luzern fürs nächste Jahr auf ein einigermassen ausgeglichenes Budget kommt, soll beim Personal generell um 1 Prozent gespart werden. Insgesamt will die Luzerner Regierung bis ins Jahr 2019 rund 330 Millionen Franken streichen.
Weniger Polizei-Patrouillen
Zu den geplanten Massnahmen gehört, dass die Luzerner Polizei täglich eine Patrouille weniger durchführt. Der Spareffekt: 1,4 Millionen Franken. Dieser Plan provozierte im Kantonsparlament einen Vorstoss aus den Reihen der SP. Welche Gemeinden und Regionen von diesem Abbau betroffen würden, wollten Kantonspolitiker unter anderem wissen.
Die Luzerner Polizei hat diese Massnahme selbst eingebracht.
Die Regierung schreibt nun, sie weise darauf hin, dass die Beratung über die Sparmassnahmen noch ausstünden. Erst danach seien die konkreten Auswirkungen der Reduktion der Polizei-Patrouillen absehbar. Ausserdem hält sie wörtlich fest: «Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat auf Vorschlag der Luzerner Polizei diese Massnahme eingebracht und die Luzerner Polizei plant nun die Umsetzung.»
Die Luzerner Regierung macht keinen Hehl daraus, dass die Umsetzung der Sparmassnahmen Auswirkungen auf die Leistungen der Polizei haben würde. Es sei davon auszugehen, dass die Interventionszeiten länger würden. Anders gesagt: Die Polizisten wären künftig nicht gleich schnell zur Stelle. «Das ist ein Leistungsabbau, der möglicherweise weitere Auswirkungen auf die Bewältigung des Tagesgeschäfts haben kann.»
Weniger Geld für soziale Institutionen
Geht es nach der Luzerner Regierung, treffen die Sparpläne auch soziale Institutionen, wie etwa Behindertenheime. Denn über alle Departemente hinweg soll der Personalaufwand um 1 Prozent gekürzt werden. Ein anderer Vorstoss kritisiert denn auch, dass die Institutionen kurzfristig vor veränderten Tatsachen stünden und ihre Planung innert weniger Monate umkrempeln müssten.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Institutionen auch nach dieser Sparrunde die Qualitätsstandards einhalten, teilweise sogar weiterhin übertreffen können.
Darauf antwortet die Regierung: «Der Regierungsrat ist überzeugt, dass ein Sparauftrag in diesem Umfang durch freiwillige Pensendreduktionen, Überprüfung der Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen usw. im Regelfall sozialverträglich umgesetzt werden kann.» Weiter glaubt die Regierung nicht, dass sich die Kürzungen negativ auf die Betreuung in den Institutionen auswirkt. «Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Institutionen auch nach dieser Sparrunde die Qualitätsstandards einhalten, teilweise sogar weiterhin übertreffen können.»