Bereits heute erstellt in Nidwalden ein Zahnarzt Gutachen im Auftrag des Sozial- und des Asylamtes. Es geht um die Behandlung der Zähne von Sozialhilfe-Bezügern und Asylsuchenden. Bisher fehlte dem besagten Zahnarzt allerdings die gesetzliche Legitimation.
Das soll sich nun ändern - mit einer Anpassung des Nidwaldner Gesundheitsgesetzes. Die Regierung schickt ihre Vorschläge für eine Teilrevision des Gesetzes bis zum 24. Juli in die Vernehmlassung.
Anpassungen an Bundesgesetze
Mit den Änderungen sollen die geltenden Bestimmungen von 2007 den Entwicklungen im Gesundheitswesen angepasst werden, schreibt der Regierungsrat.
Neben der Funktion des Kantonszahnarztes will die Regierung auch die Kostenpflicht bei Bestattungen klarer regeln. Neu sollen Bestattungsunternehmer ihre Aufwendungen «im Rahmen einer schicklichen Bestattung» den Gemeinden in Rechnung stellen können. Dies soll geschehen, wenn keine Aussicht besteht, dass die Forderungen über Betreibungen beglichen werden können.