Dass der Kanton Schwyz seine Fussgängerstreifen hinterfragt, hat mit neuen Vorgaben zu tun: Seit Anfang Jahr gilt eine neue Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute. Dieser Norm wolle der Kanton Schwyz entsprechen, teilte das Schwyzer Baudepartement am Dienstag mit.
In einem nächsten Schritt will das Schwyzer Tiefbauamt die Fussgängerstreifen untersuchen und den Handlungsbedarf ermitteln. Im Regelfall würden Anpassungen bei den nächsten Unterhaltsarbeiten an der Strasse oder zusammen mit einem Strassenausbau ausgeführt.
Kriterien, nach denen nun überprüft wird:
- Im Bereich von Fussgängerstreifen soll die signalisierte und die gefahrene Geschwindigkeit maximal 60 Kilometer pro Stunde betragen.
- die Qualität der Markierungen
- die Beleuchtung
- ausreichende Sichtverhältnisse
- die Erkennbarkeit des Fussgängerstreifens
Zu den wichtigsten Kriterien für die Sicherheit an Fussgängerstreifen zählt, laut dem Schwyzer Tiefbauamt, ausserdem eine genügende Anzahl querender Fussgänger. Denn bei wenig begangenen Fussgängerstreifen gewöhnten sich Fahrzeuglenker daran, nicht anhalten zu müssen.