Die zur Bewältigung des Justizstreits eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) schlug Verbesserungen vor, die sowohl vom Regierungsrat wie von der kantonsrätlichen Rechts- und Justizkommission geprüft wurden. Am Montag publizierte die Kommission ihre Anträge an das Kantonsparlament.
Die Kommission sieht Optimierungsmöglichkeiten, die innerhalb von zwei Jahren im bestehenden System möglich sind, dies unabhängig davon, ob die heutige Organisation der Strafverfolgung ideal ist, wie Kommissionspräsident Roger Brändli (CVP) auf Anfrage sagte.
Reibereien abbauen
Eine in einer Motion vorgeschlagene Änderung betrifft die Arbeitsteilung zwischen den Bezirksstaatsanwaltschaften und der kantonalen Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht der Kommission geht heute viel Zeit damit verloren, um festzulegen, welche der beiden Ebenen für einen Fall zuständig sei. Der im Justizgesetz festgeschriebene Kompetenzenkatalog soll deshalb geändert werden.
Weiter soll geprüft werden, ob die 2011 abgeschaffte fachliche Aufsicht über die Oberstaatsanwaltschaft nicht wieder eingeführt werden solle. Ein weiterer Vorstoss regt an, das Massengeschäft (Strafbefehle) von Assistenzstaatsanwälten erledigen zu lassen. Damit könnte die hohe Zahl von Staatsanwälten reduziert werden.