Der Junge kam laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» vor drei Jahren mit einem schweren Hirnschaden zur Welt. Er kann sich nicht kontrolliert bewegen und nimmt die Aussenwelt kaum wahr. Die Eltern wären mit der Pflege überfordert gewesen. Sie gaben ihr Kind desdhalb in ein Heim für Behinderte.
Neue Regelung seit Herbst
Solche Heimkosten übernahmen bisher vor allem der Kanton und die Wohngemeinde. Dann rügte das Bundesgericht diese Praxis. Seit Herbst gilt im Kanton Zürich deshalb ein neues Interimsgesetz, wonach sich Eltern je nach Einkommen und Vermögen an Heimkosten beteiligen müssen.
Die Gemeinde Neerach will nun, dass die – durchaus wohlhabenden – Eltern des dreijährigen hirngeschädigten Knaben die Heimkosten von monatlich 8000 Franken selber berappen. Dies sei juristisch gesehen gerechtfertigt, sagt André Woodtli von der kantonalen Bildungsdirektion auf Anfrage des «Regionaljournals».
Wieviel Ermessensspielraum?
Laut Woodtli hätte die Gemeinde allerdings genügend Ermessensspielraum, um die Eltern finanziell zu entlasten. Die Gemeindeverantwortlichen von Neerach sehen dies nicht so. Die Eltern des dreijährigen Knaben wollen nun juristisch gegen die Gemeinde vorgehen. Bis zum Urteil erhalten sie die Kosten bezahlt.