Eine Metzgerei braucht im Kanton Zürich keine Bewilligung, um Fleisch zu verkaufen. Entsprechend kann einem fehlbaren Geschäft auch keine Lizenz entzogen werden. Das kantonale Labor zeigt aber Betriebe, die in «untolerierbarem Ausmass» gegen Vorschriften verstossen, bei den Strafbehörden an. Das sagt Bruno Pacciarelli, Bereichsleiter beim Labor des Kantons Zürich.
Jetzt wird das kantonale Labor auch im Fall des Metzgers aus Hausen am Albis aktiv, wie Pacciarelli auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt. Der «Kassensturz» hatte am Dienstagabend berichtet, dass dieses Geschäft über einen längeren Zeitraum mariniertes Pferdefleisch als teureres Rindfleisch verkauft hat. Man überprüfe, wie gravierend die Verfehlungen seien, erklärt Pacciarelli.
Das Zürcher Lebensmittelinspektorat ist auch in anderen Fällen für verunsicherte Konsumenten da. Es betreibt einen telefonischen Präsenzdienst, bei dem man sich bei Fragen melden kann oder wenn es nach dem Besuch im Restaurant im Bauch rumort. Das kantonale Labor nehme solche Hinweise gerne entgegen, sagt Bruno Pacciarelli: «Wenn sich Meldungen wiederholen, ist das meistens ein gutes Indiz dafür, dass es in einem Betrieb Probleme gibt.»