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Zürich Schaffhausen Der Kommissionsbericht und seine Folgen

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft prüft in der Affäre Mörgeli / Uni Zürich, weitere Verfahren einzuleiten. Die Parteien reagieren sehr unterschiedlich auf diese Abklärungen.

Wie gelangte der Bericht der Kommission Aufsicht Bildung und Gesundheit (AGB) des Zürcher Kantonsrats an die Medien? Und wurde bei der Weitergabe das Amtsgeheimnis verletzt?

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Die Folgen des Kommissionsberichts (10. Juni 2014)
02:55 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 55 Sekunden.

Diesen Fragen geht die Zürcher Staatsanwaltschaft nach, wie Corinne Bouvard gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bekannt gab. Zunächst gelte es jedoch, den Kommissionsbericht zu analysieren und Fakten zusammenzutragen, bevor das weitere Vorgehen entschieden werden könne.

Kompetenzüberschreitung oder Amtsmissbrauch?

Und noch ein Punkt werde abgeklärt. Nämlich, ob Regine Aeppli ihr Amt missbraucht habe, wie es die SVP aus dem Kommissionsbericht schliesst. Sie habe dem damaligen Rektor die Entlassung Christoph Mörgelis befohlen.

Regine Aeppli widerspricht dieser Darstellung. Sie habe den damaligen Rektor Andreas Fischer nur zu «entschiedenem Handeln» aufgefordert. Im Bericht der AGB ist das Auftreten Aepplis als Kompetenzüberschreitung beschrieben, was gemäss der Staatsanwaltschaft keine rechtlichen Konsequenzen hätte.

Wann die Staatsanwaltschaft erste konkrete Entscheide fällt, ist noch offen.

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