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Universität Zürich, Aussenansicht
Legende: «Merkwürdiger Kündigungsgrund» an der Universität Zürich. Keystone

Zürich Schaffhausen «Dieser Kündigungsgrund ist sehr merkwürdig»

Sie habe einem Journalisten Zugang zu einer internen Datenbank ermöglicht. So lautete die Begründung der Universität Zürich für die Kündigung von Iris Ritzmann. Hintergrund ist die Affäre Mörgeli. Doch laut Arbeitsrechtler Thomas Geiser steht diese Begründung juristisch auf wackligen Beinen.

Die Professorin und stellvertretende Leiterin des medizinhistorischen Institutes, Iris Ritzmann, habe ihren Job bei der Universität Zürich verloren, weil sie einem Journalisten Zugang zu einer internen Datenbank gewährt habe. So die Begründung der Universität.

Diese Datenbank wird allerdings von tausenden Studenten und Mitarbeiterinnen der Universität Zürich gebraucht. Der Kündigungsgrund sei daher «ein bisschen sehr merkwürdig», sagt Arbeitsrechtler Thomas Geiser im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Geiser ist Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen.

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Noch viel merkwürdiger sei aber, dass die Universität zwar die Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalte, der entlassenen Professorin aber keinen Lohn mehr bezahle. Das Vorgehen der Universität sei absolut aussergewöhnlich, sagt Geiser: «Das ist mir so noch nie zu Ohren gekommen!»

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